Für eine Flasche Wein vom Italiener oder ein Frühstück beim Bäcker leerten sie die Tonnen von Gewerbetreibenden im Landkreis Harburg auch außer der Reihe. Für ihre Bestechlichkeit in 210 Fällen hat das Amtsgericht Tostedt nun zwei Müllwerker zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das teilte die Staatsanwaltschaft Verden am Dienstag mit. Durch Leerungen, die dem Landkreis nicht angezeigt wurden, hätten Firmen bis zu 100 000 Euro Gebühren gespart. Diese könne der Landkreis Harburg nun nachfordern. Geldstrafen seien bereits in fast allen Fällen verhängt worden. Eine anonyme Anzeige hatte die Ermittlungen 2007 ins Rollen gebracht.