Hätten Sie's gewusst? Wenn im Baurecht von Erschließung die Rede ist, ist damit der Baustraßenbetrieb nicht gemeint.

So heißt es jedenfalls bei den zuständigen Behörden im Falle des umstrittenen Logistikparks in Mienenbüttel. Bei den Gegnern des Mega-Gewerbegebietes muss unweigerlich der Eindruck entstehen, die Behörden wollten sie mit juristischen Winkelzügen austricksen. Was soll das auch für eine Logik sein: Schwertransporter mit Sand oder Gebäudeteilen sollen ohne Linksabbiegerspur von der Bundesstraße abbiegen dürfen - Schwertransporter für den Betrieb der Logistikhallen aber nicht? Sind die einen Schwertransporte weniger gefährlich als die anderen? Verwaltungsdeutsch entfernt sich hier vom allgemeinen Sprachgebrauch. Bürger fühlen sich hinters Licht geführt. Mit Folgen für den Wirtschaftsstandort Landkreis Harburg: Der wird nämlich zum Dauerthema für die Justiz.