Der Castor-Transport im November 2006 ins atomare Zwischenlager im wendländischen Gorleben hatte jetzt ein juristisches Nachspiel in zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg. In dem einen Fall hatte ein Landwirt aus Metzingen gegen die Polizeidirektion Lüneburg geklagt.

Lüneburg. -

Der Bauer behauptete, es sei der Befehl von der Polizei erteilt worden, seinen Hof zu stürmen. Er verlangte vom Gericht die Feststellung, dass diese Maßnahme rechtswidrig gewesen sei.

Das Verwaltungsgericht wies seine Klage ab. Begründung: Die Hofbesetzung sei nicht mit einer schweren und tief greifenden Grundrechtsbeeinträchtigung verbunden gewesen, so die Richter. "Der Landwirt hatte den Hof der Allgemeinheit geöffnet und auf ihm einen Info-Punkt und eine Suppenküche eingerichtet, sodass sich dort zeitweise mehr als 100 Menschen aufgehalten haben. Der Landwirt hat so den Schutz der Privatsphäre gelockert und aufgegeben", sagt Gerichtssprecher und Vorsitzender Richter bei beiden Gerichtsverfahren, Wolfgang Siebert.

Der Hof sei zudem nur für kurze Zeit von den Polizeikräften besetzt gewesen, als sich die Beamten auf der Suche nach Störern und Straftätern befanden, die die Polizisten zuvor mit Flaschen und Steinen beworfen hatten.

In dem zweiten Fall hatten drei Rechtsanwälte gegen die Polizeidirektion Lüneburg geklagt. Sie fühlten sich in ihrer Berufsausübung behindert, als sie in einem Betonblock angeketteten Castor-Gegnern beistehen wollten. Die Polizei erteilte den Anwälten einen Platzverweis. Zu Recht, wie die Richter nun meinen.