Das Landgericht Lüneburg verbreitet Interpretationen im Zusammenhang mit dem Verfahren zwischen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg und ihrem ehemaligen Hauptgeschäftsführer Wolfram Klein.

Lüneburg - Das sagt dessen Anwalt Ferdinand Brüggehagen. Neben dem Befangenheitsantrag gegen die neunte Zivilkammer widerspricht er jetzt einer Pressemitteilung des Gerichts.

Darin heißt es zum Verfahren Klein gegen IHK: "Hintergrund des Rechtsstreits ist die Kündigung des Geschäftsführers wegen zahlreicher behaupteter Pflichtverletzungen (weisungswidriger Abschluss einer Dienstvereinbarung über betriebliche Alterversorgung, Kündigung der Mitgliedschaft im Versorgungsverband der Deutschen Wirtschaftsorganisationen mit einem möglichen Schaden von rund 300 000 Euro)." Brüggehagen: "Tatsächlich hat die IHK ihre Kündigungen des Dienstvertrages zu keinem Zeitpunkt mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Versorgungsverband der Deutschen Wirtschaftsorganisationen VdW begründet. Auch hat sie nie behauptet, dass ein Schaden von 300 000 Euro entstanden sei."

Gerichtssprecher Bernd Gütschow: "Die Pressemitteilung ist nicht die Meinung der Zivilkammer, die entscheidet. Ich fasse den Sachverhalt zusammen, wie ich ihn verstehe. Ich bin mir sicher, dass es genau so in den Akten steht:" (carol)