Etwa die Hälfte der betroffenen Mieter kann ihre Wohnungen wieder beziehen. Das gilt allerdings nicht für die Bewohner des vierten und fünften Stocks - ihre Räume wurden zu stark beschädigt.
(dah)
Etwa die Hälfte der betroffenen Mieter kann ihre Wohnungen wieder beziehen. Das gilt allerdings nicht für die Bewohner des vierten und fünften Stocks - ihre Räume wurden zu stark beschädigt.
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