Eigentlich besagt das Wohnraumschutzgesetz, dass Häuser und Wohnungen maximal drei Monate leer stehen dürfen. Für zwei Villen in der ehemaligen Alsterstadt scheint diese Regel nicht zu gelten.
(hai)
Eigentlich besagt das Wohnraumschutzgesetz, dass Häuser und Wohnungen maximal drei Monate leer stehen dürfen. Für zwei Villen in der ehemaligen Alsterstadt scheint diese Regel nicht zu gelten.
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