Der 46-Jährige hatte die Vergewaltigung einer 58-jährigen Frau bereits gestanden. Die Bitte, seine Strafe teilweise im Kloster absitzen zu dürfen, wurde abgelehnt.

Hamburg. Das Vorstrafenregister von Frank W. ist ellenlang. Am Donnerstag hat das Gericht die Verhandlung gegen den 46-Jährigen, der die Vergewaltigung einer 58-jährigen Frau in Alsterdorf im September 2012 bereits gestanden hatte, mit der Verlesung früherer Urteile fortgesetzt. Demnach überfiel er 1986, acht Tage nach Verbüßung einer mehrjährigen Jugendstrafe, im bayrischen Straubing eine Bank und wurde noch an Ort und Stelle festgenommen. Urteil: sechs Jahre Gefängnis.

Danach rutschte Frank W. weiter ab, wurde kokainsüchtig und überfiel von 1996 an Geschäfte in Hamburg, Oldenburg und Lübeck. Er kam erneut ins Gefängnis, flüchtete während eines Hafturlaubs und beging weitere Straftaten. Abteilungsleiter der Haftanstalt Fuhlsbüttel bescheinigten ihm indes „vorbildlichen Arbeitseinsatz“ im Gefängnis. Frank W. studierte unter anderem Religionspädagogik. Seine Bitte, seine Strafe teilweise im Kloster absitzen zu dürfen, wurde abgelehnt: Bei dem labilen Mann bestehe die Gefahr, dass er „spontan seine Lebensziele ändert“. Der Prozess geht weiter.