Hamburg. Permanente Arbeitsdokumentation, Versetzung von Mitarbeitern: Laut BR-Anwalt sind Erklärungen falsch und überraschend.

Nach dem Aussetzen des Streiks im September 2023 war es ruhig geworden. Doch jetzt wird der Streit im Tierpark Hagenbeckwieder öffentlich ausgetragen – und geht in die nächste Runde. Wie so oft in der Vergangenheit wurde das jedoch nicht vom Betriebsrat oder von Geschäftsführer Dirk Albrecht forciert, sondern von der Gewerkschaft IG BAU, die sich mit Pressemitteilungen offenbar auch immer wieder selbst ins Gespräch bringen will.

Nun aber hat sich der Betriebsrat – besser gesagt dessen Rechtsanwalt Andreas Kilian – mit einer Stellungnahme an das Abendblatt gewandt. Darin widerspricht er einigen Aussagen von Zoo-Chef Albrecht, die dieser in einem Artikel zu den Vorwürfen der Gewerkschaft gemacht hatte.

Tierpark Hagenbeck: Betriebsrat widerspricht Aussagen des Zoo-Chefs

So sei Albrechts Behauptung falsch, dass das Dokumentieren der Mitarbeitertätigkeit (laut Gewerkschaft „im 15-Minuten-Takt“ und damit „völlig überzogen“) Anfang des Jahres gemeinsam mit dem Betriebsrat beschlossen worden sei. Vielmehr wurde Kilians Angaben nach die Anweisung bereits im November 2023 durch Herrn Albrecht ohne jegliche Rücksprache mit dem Betriebsrat erteilt und gelte noch bis zum 30. Juni.

Im Rahmen einer Einigungsstellenverhandlung (dort sitzen Betriebsrat und Geschäftsführung mit je einem Anwalt und verhandeln derzeit eine neue Betriebsvereinbarung) habe der Vorsitzende Richter zwar mitgeteilt, dass er für eine künftige Verhandlung gerne auf diese Berichte zurückgreifen würde, so Kilian. „Eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat gibt es dazu jedoch nicht.“

Hagenbeck: Betriebsrat geht gerichtlich gegen Versetzung von Mitarbeitern vor

Zudem sei es nicht richtig, dass Mitarbeiter aus dem Gäste-Service-Büro in der Nebensaison grundsätzlich an den Kassen aushelfen müssten. Im Gegenteil: Dass Mitarbeiter in dieser Nebensaison das erste Mal dauerhaft an die Kasse gesetzt worden seien, stelle aus Sicht des Betriebsrats eine Versetzung dar, die nicht ohne seine Zustimmung erfolgen durfte. Daher geht der Betriebsrat laut Kilian beim Arbeitsgericht gegen diesen Einsatz vor.

Mehr zum Thema

Auch die Aussage, dass die Kasse am Nebeneingang – an die eine Mitarbeiterin, die sich am Streik beteiligt hatte, versetzt wurde – versuchsweise geöffnet worden sei und die Resonanz der Besucher auf den sonst geschlossenen Eingang ausgewertet werde, überrasche. Denn während die Mitarbeiterin dort eingesetzt wurde, sei zeitgleich auf der Website des Tierparks und am Nebeneingang selbst ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass dieser geschlossen sei.

Tierpark Hagenbeck: Wer genehmigt Urlaubsanträge der Mitarbeiter?

Albrechts Auskunft, dass Urlaubsanträge bereits seit Jahren durch die Geschäftsführung genehmigt würden, kann der Betriebsrat laut Kilian ebenfalls nicht bestätigen. Vielmehr seien die Urlaubsanträge bis zum Sommer vergangenen Jahres durch die jeweiligen Abteilungsleitungen genehmigt worden.