Das Oberverwaltungsgericht entschied nun, dass auf dem Gelände des ehemaligen Recyclinghofes vorerst keine Flüchtlinge untergebracht werden. Eine Nutzung als Wohngebiet widerspreche dem Bebauungsplan.
fröh
Das Oberverwaltungsgericht entschied nun, dass auf dem Gelände des ehemaligen Recyclinghofes vorerst keine Flüchtlinge untergebracht werden. Eine Nutzung als Wohngebiet widerspreche dem Bebauungsplan.
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