Bergedorf. Verfahren gegen 18-Jährigen wegen versuchten Totschlags beginnt vor dem Landgericht. Mit einer Strafe muss er aber nicht rechnen.

Es war der blanke Horror für den Bergedorfer Zahnarzt K. und sein Praxisteam unmittelbar vor dem Wochenende: Der offenbar psychisch kranke, ehemalige Patient S. hatte am 20. Oktober 2023 den Mediziner in der Praxis an der Chrysanderstraße brutal mit einem Messer attackiert und durch mehrere Stiche schwer verletzt. Kurze Zeit später ließ sich der Angreifer widerstandslos von der Polizei festnehmen, kam jedoch nicht ins Gefängnis, sondern per einstweiliger Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus. Jetzt beginnt am Donnerstag, 18. April, das Sicherungsverfahren gegen den Beschuldigten vor dem Hamburger Landgericht wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung.

Es ist nach Angaben der Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft, Liddy Oechtering, allerdings gut möglich, dass von der Hauptverhandlung so gut wie nichts an die Öffentlichkeit dringen wird, möglicherweise lediglich die Verlesung der Antragsschrift. „Auch darüber entscheidet der Vorsitzende Richter kurzfristig, das ist also auch zweifelhaft“, sagt Oechtering.

Messerattacke gegen Zahnarzt: Was dem Angreifer drohen könnte

Der mögliche Ausschluss der Öffentlichkeit hat zwei Gründe: Erstens handelt es sich bei dem Beschuldigten um einen Heranwachsenden. Zweitens ist die Staatsanwaltschaft nach Hinzuziehung von Sachverständigen davon überzeugt, dass S. zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Deshalb läuft das Ganze auch als Sicherungsverfahren. In einem solchen Verfahren kann gegen den Beschuldigten, anders als im Strafverfahren, keine Freiheits- oder Geldstrafe verhängt werden. Stattdessen können Maßregeln der Sicherung und Besserung angeordnet werden, wie etwa die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Wie Oechtering weiter ausführte, hatte die Staatsanwaltschaft ein psychologisches Gutachten des 18-Jährigen in Auftrag gegeben. Dabei sei bei ihm eine psychische Erkrankung mit Wahnvorstellungen diagnostiziert worden. „S. war zum Zeitpunkt des Messerangriffs in einem Zustand der Schuldunfähigkeit“, betont die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Offenbar litt der junge Mann unter diesen Störungen bereits vor der blutigen Messerattacke.

Zahnarzt aus Bergedorf soll als Zeuge vor Gericht aussagen

An jenem Freitag im Oktober soll der damals 18-Jährige nach einem kurzen, aber heftigen verbalen Streit mit dem Zahnarzt auf diesen mit der Stichwaffe losgegangen sein. Dabei wurde das Opfer insgesamt fünfmal an Kopf und Hals verletzt. Eine Zahnarzthelferin (18) flüchtete in Panik vor dem Aggressor, in dem sie aus einem Fenster der Praxis im ersten Stock direkt auf den Gehweg sprang und sich dabei leicht verletzte. Der Mediziner hat sich mittlerweile gut von der Messerattacke erholt und behandelt bereits seit längerer Zeit wieder Patienten.

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Sowohl der Zahnarzt als auch Mitglieder seines Praxisteams sind als Zeugen vor Gericht geladen. Wenn dann nach mehreren Verhandlungstagen ein Urteil gesprochen werden sollte, wird dies womöglich ebenfalls ohne Publikum erfolgen – auch hierüber entscheidet das Gericht.