Der 43 Jahre alte Angeklagte soll unter anderem acht polnische ehemalige Zwangsarbeiter während der Einweihung des Mahnmals zum Gedenken an die Zwangsarbeiter des NS-Regimes im September 2012 mit Reizgas besprüht haben.

Hamburg. Die Schandtat von Bergedorf hat ein gerichtliches Nachspiel: Von heute an steht Frank A. vor dem Amtsgericht Bergedorf. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.

Der 43-Jährige soll unter anderem acht polnische ehemalige Zwangsarbeiter während der Einweihung des Mahnmals zum Gedenken an die Zwangsarbeiter des NS-Regimes im September 2012 mit Reizgas besprüht haben. Bei der Attacke am City-Center Bergedorf wurden auch Besucher, die von einer Brücke aus die Gedenkfeier verfolgten, von der Pfefferspraywolke erfasst. Alle Menschen erlitten Augenbrennen und Halsbeschwerden. Erst im August hatte ein 36-Jähriger das Mahnmal geschändet, indem er ein Hakenkreuz in den Stein ritzte, die Blumen zertrat und auf die Gedenktafel urinierte.

Frank A. kam nach dem Anschlag kurz in die Psychiatrie. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm außerdem vor, im Februar des Vorjahres 15 Zettel mit Hakenkreuzen und Juden-Schmähungen an einen Häftling der Justizvollzugsanstalt Brandenburg geschickt zu haben. Dabei soll Frank A. beabsichtigt haben, dass der Empfänger die Flyer an andere Inhaftierte weitergibt.