Kiel (dpa/lno). Die Justiz in Schleswig-Holstein wird nach Einschätzung des Präsidenten des Oberlandesgerichts (OLG), Dirk Bahrenfuss, voraussichtlich bis 2026 vollständig digitalisiert sein. Das Gericht habe bereits seit 2023 auf die elektronische Aktenführung umgestellt, sagte Bahrenfuss am Mittwoch beim Jahrespressegespräch in Schleswig. Dies bedeute, dass zwar die Altverfahren in Papierform weitergeführt, jedoch alle Neueingänge rein digital geführt würden. Derzeit laufe die Umstellung auf die elektronische Akte bei den Amtsgerichten im nördlichsten Bundesland.

Die Justiz in Schleswig-Holstein wird nach Einschätzung des Präsidenten des Oberlandesgerichts (OLG), Dirk Bahrenfuss, voraussichtlich bis 2026 vollständig digitalisiert sein. Das Gericht habe bereits seit 2023 auf die elektronische Aktenführung umgestellt, sagte Bahrenfuss am Mittwoch beim Jahrespressegespräch in Schleswig. Dies bedeute, dass zwar die Altverfahren in Papierform weitergeführt, jedoch alle Neueingänge rein digital geführt würden. Derzeit laufe die Umstellung auf die elektronische Akte bei den Amtsgerichten im nördlichsten Bundesland.

Am OLG sei nicht nur die elektronische Akte eingeführt worden, sondern es werde inzwischen auch in Zivilverfahren und geeigneten Familienangelegenheiten per Video-Verhandlung gearbeitet. Von dem Angebot machten die einzelnen Senate auch sehr umfangreich Gebrauch, so Bahrenfuss. „Das spart Reisekosten, vereinfacht die Terminbestimmung, und gerade in den Sachen, wenn die Termine zum Teil nur sehr kurz dauern, wäre es sehr viel Aufwand für alle Beteiligten, hierher zu reisen.“

Die Gerichtssäle müssten allerdings zum Teil noch umgebaut werden. Nach einem neuen Zeitplan sollen im ersten Quartal 2025 alle Säle im OLG modernisiert worden sein. Zurzeit wird für einen Teil der Verhandlungen auf einen anderen Standort ausgewichen.

In Schleswig-Holstein sind Bahrenfuss zufolge bereits alle Fachgerichte, alle Landgerichte und das Oberlandesgericht auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Bei den Amtsgerichten hingegen sei die Umstellung sehr aufwendig, da sie viele unterschiedliche Aufgaben hätten. Das Hauptproblem sei jedoch, dass die elektronische Verfahrensakte bei der Polizei bisher nicht fertiggestellt sei, sodass auch noch keine Verfahrensakte bei den Strafgerichten eingeführt werden könnten. Dies sei allerdings für das Jahr 2025 geplant.