Lübeck (dpa/lno). Ein 25 Jahre alter Mann gesteht, seine Mutter im September 2023 im Wahn getötet zu haben. Er selbst sagt, er habe im Drogenrausch gehandelt. Ein Gutachten dagegen spricht von paranoider Schizophrenie.

Bei seinem letzten Wort bricht der Angeklagte in Tränen aus. „Ich bereue, dass ich in dem Zustand war, in dem ich war“, sagt er schluchzend. „In normalem Zustand hätte ich meiner Mutter nie etwas angetan.“ Weil er seine Mutter am 28. September 2023 im Wahn erschlagen hatte, hat das Landgericht Lübeck am Dienstag in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. „Er stellt eine akute Gefahr für sich und für andere dar“, sagte die Vorsitzende Richterin Gesine Brunkow in der Urteilsbegründung.

Von Mitleid mit seinem Opfer ist am Dienstag keine Rede. „Vor Gericht kann ich einfach meine Gefühle nicht so zeigen, da schauen so viele Leute zu“, sagte der 25 Jahre alte Angeklagte am Dienstag zur Erklärung. Auch bei seiner Festnahme unmittelbar nach der Tat hatte er keinerlei Bedauern für den Tod der Mutter gezeigt.

Am Tag der Tat hatte das spätere Opfer die Polizei mehrfach um Hilfe gebeten. Sie fühlte sich von ihrem Sohn bedroht, der erst am Tag zuvor aus der Psychiatrie entlassen worden war. Sie habe die Polizei mehrfach darum gebeten, ihren Sohn wieder in die Klinik zu bringen, sagte Brunkow, die das Geschehen zusammenfasste. „Wir konnten ihr aber nicht helfen und haben sie an den sozialpsychiatrischen Dienst der Stadt verwiesen“, hatte ein Polizeibeamter an einem früheren Verhandlungstag ausgesagt.

Nach der Tat, bei der er Gesicht und Schädel seiner Mutter mit einer 2,5 Kilogramm schweren Hantelscheibe zertrümmert hatte, sprühte der 25-Jährige das Gesicht seiner Mutter mit Parfüm ein und strich ihr Rasierschaum auf das Gesicht. Damit habe er vermutlich den Tod seiner Mutter beschleunigen wollen, hatte die psychiatrische Sachverständige im Prozess erklärt.

Der Angeklagte leidet nach Aussage einer Gutachterin an einer paranoiden Schizophrenie. Eine Gutachterin hatte im Prozess ausgesagt, dass die Krankheit in Episoden verlaufe, aber niemals ganz ausgeheilt sei.

Deshalb könne er für seine Tat nicht zur Verantwortung gezogen werden, sagte Brunkow. „Auch wenn der Angeklagte behauptet, gesund zu sein, besteht die Krankheit fort und es kann jederzeit wieder zu einer Episode kommen, in der er andere Menschen gefährden könnte“, sagte sie. „Deshalb kann er auch nicht zu einer Haftstrafe verurteilt werden.“

Der Angeklagte, ein intelligenter, eloquenter junger Mann mit lockigem dunklem Haaren und Vollbart, fühlt sich dagegen ungerecht behandelt. Er sei nicht psychisch krank, sagt er immer wieder. Deshalb fordere er für sich einen Drogenentzug anstelle einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik, sagte er in seinem Schlusswort. „Ich werde nur aggressiv, wenn ich Drogen genommen habe“, behauptete er.