Hamburg (dpa/lno). Von spätestens 2026 an müssen Gerichte ihre Akten elektronisch führen. Für das Hamburgische Verfassungsgericht gilt die Vorgabe des Bundes nicht - Rot-Grün möchte dort dennoch die E-Akte einführen.

Elektronische Akten sollen auch am Hamburgischen Verfassungsgericht eingeführt werden. Ein entsprechender Antrag der rot-grünen Regierungsfraktionen werde am 24. April in der Bürgerschaft beraten, teilten SPD und Grüne am Freitag mit. Die Hamburger Justiz führt sogenannte E-Akten bereits seit 2020 schrittweise ein. Spätestens von Januar 2026 an müssen laut Bundesgesetzgebung Gerichte und Staatsanwaltschaften deutschlandweit ihre Verfahrensakten elektronisch führen. „Das Hamburgische Verfassungsgericht unterfällt zwar nicht den bundesgesetzlichen Vorgaben, jedoch sollte dem Gericht eine zeitgemäße elektronische Verfahrensführung ermöglicht werden“, heißt es in dem Antrag.

„Durch die elektronische Akte wird der Zugang zum verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz beschleunigt und vereinfacht. Auf diese Weise stärkt die notwendige Digitalisierung die Funktionalität und Akzeptanz unseres Justizwesens“, erklärte die justizpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Lena Zagst.

Die geplante Änderung des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht sieht außerdem vor, die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Verfassungsgerichtes anzuheben. Diese sei seit 1982 nicht mehr erhöht worden. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sollten damit eine angemessene Wertschätzung für ihre Arbeit erfahren, sagte Olaf Steinbiß, verfassungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.

Die monatliche Aufwandsentschädigung für die Präsidentin oder den Präsidenten soll von knapp 307 Euro auf 680 Euro angehoben werden. Die übrigen Mitglieder sollen statt rund 204 Euro künftig 450 Euro erhalten. Die Pauschale für Vertreter ist niedriger angesetzt. Das Hamburgische Verfassungsgericht ist Hamburgs höchstes Gericht. Es besteht aus der Präsidentin und acht weiteren Verfassungsrichtern und deren Stellvertretern.