Kiel (dpa/lno). Im Juni 2022 erschoss ein 24-Jähriger einen Mann in Kiel. Das Landgericht verurteilte ihn wegen Totschlags. Nun hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf. Die Sache muss neu verhandelt werden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Kiel wegen Totschlags gegen einen 24-Jährigen aufgehoben. Der Mann war im April 2023 wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er einen 31-Jährigen in Kiel-Gaarden erschossen hatte. Tatmotiv war demnach Rache für eine Ohrfeige, die das Opfer dem jüngeren Bruder des Angeklagten verpasst habe. Zuvor hatten die Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger Revision gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt. Sie strebten eine Verurteilung des Angeklagten auch wegen Mordes an.

Der BGH hob das Urteil nun weitgehend auf, wie es in einer Mitteilung am Mittwoch aus Karlsruhe hieß. Das Landgericht Kiel hatte im April vergangenen Jahres einen Mord abgelehnt, weil es nach Auffassung des Gerichts am Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe fehlte. Die Ausführungen des Schwurgerichts halten laut BGH jedoch der rechtlichen Überprüfung nicht stand. Die Sache müsse daher von einer anderen Schwurgerichtskammer des Landgerichts neu verhandelt werden.

Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der 24-Jährige sich des Totschlags schuldig machte, als er den 31-Jährigen erschoss. Dabei habe das Opfer möglicherweise selbst den Impuls zu den Schüssen gegeben:

So habe der 31-Jährige dem Angeklagten „Mach doch! Mach doch! Schieß doch! Schieß doch!“ entgegengerufen und ihn als Feigling und Schwächling bezeichnet, als dieser am 27. Juni 2022 spätabends mit einer Schusswaffe in der Hand etwa einen Meter vor ihm gestanden habe, sagte der Richter bei der Verhandlung im Landgericht. Das Opfer wurde von mindestens vier Kugeln getroffen, zwei durchschlugen den Brustkorb und waren tödlich.