Eutin (dpa/lno). Interessierte, die bei der Polizei anfangen möchten, können noch bis zum 50. Lebensjahr verbeamtet werden. Drei Jahre früher müssten sie dann mit der Ausbildung anfangen.

Die Landespolizei hat bei der Suche nach geeignetem Nachwuchs ein Interesse an berufs- und lebenserfahrenen Bewerbern. Ihre Erfahrungen könnten vielfach gewinnbringend in die Polizei eingebracht werden, teilte Tina Hamer, Sprecherin der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung in Eutin, mit. Bei der Polizeidirektion Kiel finde zudem am Mittwoch eine Veranstaltung unter dem Titel „Polizei Inside“ statt, die Interessierten Informationen über den Beruf und das Einstellungsverfahren gebe. Um im Wettbewerb um Fachkräfte einen Vorteil zu haben, könnten sich Menschen in Schleswig-Holstein bis zum Alter von 50 Jahren verbeamten lassen.

Da der Verbeamtung eine dreijährige Ausbildung vorgeschaltet sei, könnten sich Polizeianwärterinnen und Anwärter bis zum 47. Lebensjahr bewerben, hieß es vom Innenministerium. Diese Regelung sei bereits im März 2023 in der Landeshaushaltsordnung geändert worden. Bis dahin durften die Bewerberinnen und Bewerber maximal 42 Jahre alt sein.

Bei der Nachwuchsgewinnung lege die Polizei vermehrt den Fokus auf Studierende oder Menschen aus anderen Branchen der freien Wirtschaft, erklärte Polizeisprecherin Hamer. Mit Blick auf Menschen jenseits der 40 Jahre gelte zudem, dass sie an denselben Einstellungsvoraussetzungen gemessen werden, wie ihre jüngeren Mitbewerberinnen und Mitbewerber.