Hamburg. Es beginnt mit Spott über Parkplatzsuche in Harburg. Wenig später ist ein 56-Jähriger tot. Nun erging das Urteil.

Nach tödlichen Messerstichen auf offener Straße in Hamburg-Harburg hat das Landgericht einen 42-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und vier Monaten wegen Totschlags verurteilt. Der Angeklagte sei wegen Kokainkonsums in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen und sehr aggressiv geworden, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann am Freitag. Die Tat zeige „Brutalität und Rohheit“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte erstach den 56-Jährigen auf der Wilhelmstraße am 16. Juni 2023. Das Opfer, ein Vater dreier Kinder sei ein redlicher, völlig unbescholtener Mensch gewesen, berichtet Steinmann.

Spott über Parkplatzsuche löste tödlichen Streit in Hamburg-Harburg aus

An dem Tag des Verbrechens sei der Mann guter Laune gewesen, habe sich auf einen nahen Urlaub in seiner Heimat Tunesien gefreut. Er sei keinesfalls auf eine Auseinandersetzung aus gewesen. „Der Angeklagte war es, der angegriffen hat, nicht das Opfer.“

Das Opfer erlag noch am Tatort seinen Verletzungen. 
Das Opfer erlag noch am Tatort seinen Verletzungen.  © DSLRNEWS.DE

Vorausgegangen war nach Überzeugung der Kammer ein läppischer Streit nach einer spöttischen Bemerkung des 42-Jährigen über die Parkplatzsuche des 56-Jährigen, den er nur vom Sehen kannte. Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte habe sich wenig später für eine scheinbare Ehrverletzung rächen wollen, erklärte Steinmann. „Das Opfer hatte keine Chance.“ Der Vorsitzende Richter betonte: „Anlass und Tat stehen in keinem Verhältnis zueinander.“

Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafe wegen Mordes gefordert

Nach Worten des Richters hatte sich der Angeklagte in seinem sogenannten letzten Wort für seine Tat entschuldigt. Im Zuschauerraum war während der Urteilsbegründung immer wieder Weinen zu hören. Mehrere Verwandte des Opfers waren Nebenkläger. Nach Worten des Gerichts waren bei der Aufklärung des genauen Ablaufs der Tat ein Zeuge auf einem Balkon und eine sogenannte Dashcam, die an einem Auto montiert war, sehr hilfreich.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe wegen Mordes von zwölf Jahren beantragt. Die Nebenklage forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Verteidigung hielt eine Verurteilung wegen Totschlags von sieben Jahren und zehn Monaten für angemessen.

Anklage und Verteidigung hatten sich wegen des Kokainkonsums für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ausgesprochen. Doch die Richter sahen dafür bei dem Deutschen die Voraussetzungen nicht erfüllt. Der Gesetzgeber habe inzwischen die Hürde dafür erhöht.