Das neue Regelwerk verlangt, dass alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, an Maßnahmen zur Vorbeugung teilnehmen.

Hamburg. Das Erzbistum Hamburg stellt heute eine Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen vor. Das Regelwerk verlangt, dass alle Personen, die im Bereich des Erzbistums mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, an Maßnahmen zur Vorbeugung teilnehmen.

Die Prävention gehört neben der Aufarbeitung und dem Opferschutz zu den Schwerpunkten der Fachstelle Kinder- und Jugendschutz, die das Erzbistum Hamburg 2010 eingerichtet hat. Damals wurden nach dem Berliner Canisius-Kolleg auch an der ehemaligen Jesuitenschule Sankt Ansgar in Hamburg Missbrauchsfälle bekannt. Die Telefon-Hotline der katholischen Kirche für Opfer: 0800/120 10 00.