Restaurants und Kneipen mit mehr als 75 Quadratmeter Fläche dürfen Raucherräume einrichten - allerdings unter verschärften Auflagen.

Hamburg. In Hamburg wird es kein generelles Rauchverbot in Kneipen und Restaurants geben. Obwohl das Bundesverfassungsgericht das Hamburger Nichtraucherschutzgesetz bereits zweimal kassiert hat, sollen nach dem Willen der SPD-Mehrheit in der Bürgerschaft auch künftig unterschiedliche Regeln gelten.

Die gestern von der SPD vorgelegte Gesetzesänderung sieht in allen öffentlichen Einrichtungen und Gebäuden ein Rauchverbot vor; auch Raucherräume werden abgeschafft. Ausnahmen soll es nur für Einrichtungen wie Gefängnisse oder Krankenhäuser geben, deren Insassen und Patienten nicht auf eine Zigarette ins Freie gehen können.

Restaurants und Kneipen mit mehr als 75 Quadratmeter Fläche dürfen Raucherräume einrichten, allerdings unter verschärften Auflagen. So muss der Raucherraum durch einen Flur oder eine Luftschleuse von Nichtraucherräumen getrennt sein, darf nicht als Durchgang zu anderen Räumen dienen, muss selbstständig schließende Türen und eine eigene Lüftungsanlage haben. Deren Wirksamkeit muss per "Messkonzept" nachgewiesen werden.

+++ Vom Qualm benebelt +++

+++ Wieder viel Rauch in den Restaurants +++

+++ Jugendliche greifen immer seltener zur Zigarette +++

Restaurants und Kneipen mit weniger als 75 Quadratmetern sollen dem SPD-Vorstoß zufolge unterschiedlich behandelt werden. Während für die Speisegaststätten ein Rauchverbot gilt, sollen die Betreiber klassischer Eckkneipen selbst entscheiden dürfen, ob sie ihren Gästen das Rauchen erlauben.

Fraglich ist, ob diese Neuregelung, die am 23. Mai von der Bürgerschaft verabschiedet werden soll, juristisch Bestand haben wird. Das erste Rauchverbot für Hamburger Gaststätten war 2008 wenige Monate nach Inkrafttreten vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden. Daher kam es 2010 zu einer Neuregelung unter dem Motto: Wo gegessen wird, darf nicht geraucht werden. Dagegen durfte in Eckkneipen und in großen Schankbetrieben mit separatem Raucherraum gequalmt werden. Dies wertete das Bundesverfassungsgericht vor drei Monaten als unzulässige Ungleichbehandlung. Daher jetzt die erneute Gesetzesänderung.

"Mit der Verschärfung der Raucherregeln wird der Schutz der Nichtraucher vor dem Passivrauchen gestärkt, ohne übermäßige Härten für die kleinen Kneipen zu schaffen", sagte SPD-Gesundheitsexperte Martin Schäfer. Gestern Abend stimmten auch CDU und Linke dem Antrag im Gesundheitsausschuss zu. Katharina Fegebank (Grüne) dagegen warf der SPD vor, "offenbar den Mut verloren zu haben. Die komplizierten technischen Auflagen sind bestenfalls ein Konjunkturprogramm für Entlüftungstechniker."

Wieland Schinnenburg (FDP) wertete den Vorstoß zwar als insgesamt "hinnehmbar", forderte aber, das Rauchen analog zur Eckkneipe auch in kleinen Einraumrestaurants zu erlauben: "Offenbar hat die SPD nichts aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelernt." Dass kleine Restaurants selbst über Rauchen oder Nichtrauchen entscheiden können, hatte sich der Hotel- und Gaststättenverband in Hamburg gewünscht. Dennoch lobte Hauptgeschäftsführer Gregor Maihöfer: "Die SPD unternimmt den ernsthaften Versuch, zu einem Interessenausgleich zu kommen."