Altengerechter Neubau darf nicht an Bürokratie scheitern

Es gehört zum Alltag von Politik, für Probleme pragmatische Lösungen zu finden. Grundsätzlich gilt, dass dies im Rahmen unserer Gesetze und Verordnungen zu erfolgen hat. Im vorliegenden Hamburger Fall scheint daher auf den ersten Blick alles klar zu sein. Eine Familie, die einen Pflegedienst betreibt, will ein Gebäude mit zehn altengerechten Wohnungen errichten. Das Bauamt hat den Bauantrag bislang nicht genehmigt, weil aus seiner Sicht das Baurecht nicht eingehalten wird. Jetzt fordern die Beamten, das Projekt nachzubessern.

Auf den zweiten Blick haben wir es im vorliegenden Fall aber mit einem dieser Probleme zu tun, deren Lösung eher der kreativen Interpretation von Baurecht als des dogmatischen Beharrens auf Formalien bedarf. Schließlich dürfte niemand ernsthaft bestreiten, dass die Familie Blösz, die diese Wohnungen errichten will, im Interesse der Gesellschaft handeln will. SPD-Bürgermeister Olaf Scholz hat versprochen, jährlich 6000 zusätzliche Wohnungen errichten zu lassen. In dem Bericht "Alt werden in Hamburg", der derzeit von der Gesundheitsbehörde erarbeitet wird, steht der Bau altengerechter Wohnungen oben auf der Prioritätenliste.

Es überrascht daher nicht, dass die Heimaufsicht das Projekt der Familie Blösz mit Wohlwollen begleitet. Schließlich wird in den kommenden Jahren die Zahl älterer Menschen in Hamburg signifikant steigen, und schon jetzt müssen Interessenten bis zu zehn Jahre auf eine der sogenannten Servicewohnungen warten. Die Finanzbehörde hat das erkannt und ist bereit, das Grundstück an die Familie Blösz zu verkaufen. Das Problem besteht jetzt darin, dass die im Baurecht vorgeschriebene Zahl von Stellplätzen und die Fläche, die für Feuerwehreinsätze frei gehalten werden muss, mit der Regelung kollidieren, wonach nur 30 Prozent des Vorgartens versiegelt werden dürfen. Bei aller Bedeutung von Stellplätzen und Versiegelung: Daran darf doch ein so wichtiges Projekt nicht scheitern!