Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil endlich Klarheit geschaffen. Künftig können sich Verbraucher gegen Gaspreiserhöhungen durch unwirksame Klauseln nur wehren, wenn sie innerhalb von drei Jahren widersprechen. Allerdings geht dieser Richterspruch klar zulasten der Mehrheit aller Gaskunden, insbesondere jener, die die Rechnungen ihrer Energieversorger unhinterfragt akzeptieren und bezahlen. Den Kürzeren ziehen damit alle Vertrauensseeligen, nach dem Motto: Die Braven sind die Dummen.

Der Richterspruch begrenzt das Widerspruchsrecht in Energiepreisfragen auf die allgemein üblichen Verjährungsfristen. Damit ist eine langjährige rückwirkende Erstattung zu viel bezahlter Beträge gerichtlich nicht mehr durchsetzbar. Noch wesentlicher aber ist: Nur Verbraucher, die aktiv Widerspruch gegen unberechtigte Preiserhöhungen einlegen oder auch vor Gerichtsprozessen nicht zurückschrecken, haben überhaupt eine Chance auf Rückerstattungen. Alle anderen Kunden, die sich nicht zur Wehr setzen, erhalten nichts.

Dieses Urteil fördert damit eher Ungleichheit als Gerechtigkeit. Eigentlich müssten alle Kunden, die falsche Beträge in Rechnung gestellt bekommen, den gleichen Anspruch auf Rückzahlungen erhalten - unabhängig davon, ob sie einen Rechtsweg eingeschlagen oder Einspruch eingelegt haben. Für die Zukunft ist deshalb allen Kunden nur zu raten, ihre Rechnungen sorgsam zu prüfen. Wer Zweifel hegt, sollte sich Rechtsrat einholen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen, um nicht leer auszugehen.