Maximal 10 Euro Trinkgeld dürfen die Müllmänner pro Kunde annehmen. Auf diese Art und Weise soll Bestechung verhindert werden.

Hamburg. Die 2400 Mitarbeiter der Stadtreinigung Hamburg, darunter 860 Müllmänner, müssen ab sofort jeden Cent Trinkgeld in einer Liste dokumentieren. Das sieht eine neue Regelung vor, die Bestechung verhindern soll. Maximal 10 Euro Trinkgeld dürfen die Müllmänner pro Kunde annehmen - allerdings nur am Jahresende bis Silvester. Danach ist es den Angestellten der Stadtreinigung grundsätzlich verboten, Geldgeschenke anzunehmen. Bisher waren Beträge bis 2 Euro gestattet, ohne Eintrag in eine Liste.

"Auch wenn sich 99 Prozent unserer Kunden nur bei ihrem Müllmann bedanken wollen, so gibt es Einzelne, die eine Gegenleistung erwarten", begründet Reinhard Fiedler, Sprecher der Stadtreinigung, den Trinkgeld-Erlass. Da stünden dann womöglich irgendwann ein paar blaue Säcke, die "einfach so" mitgenommen werden sollen. "Mitarbeiter, die sich unbedarft auf solche Angebote einlassen könnten, gilt es zu schützen", sagt Fiedler.

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Hamburg folgt mit der neuen Regelung dem Beispiel von München. Dort müssen die Mitarbeiter des städtischen Abfallwirtschaftsbetriebs ihr Weihnachts-Trinkgeld schon seit 2007 auflisten. Doch nicht immer geschieht dies auch. Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen 26 Müllmänner wegen Vorteilsannahme. Ihnen droht sogar die fristlose Kündigung.

Dass Hamburger Müllmänner bis zu 10 Euro Trinkgeld behalten dürfen, sieht das Dezernat für Interne Ermittlungen bei der Polizei kritisch: "Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sollten überhaupt kein Trinkgeld annehmen", heißt es in einer Erklärung.

Auch Senatssprecher Jörg Schmoll sagt, für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst gelte, dass "die Annahme von Geschenken und Belohnungen verboten ist. Ausnahmen im Einzelfall bedürfen der Genehmigung." Ohne Zustimmung dürfen nur "geringwertige Werbeartikel" wie Kugelschreiber oder Notizblöcke angenommen werden. Auch Naturalien sind in der Regel unbedenklich. "Eine heiße Tasse Kaffee oder eine kleine Tüte Kekse sind nicht zu beanstanden", sagt Polizeisprecher Andreas Schöpflin. Der Sachwert von 5 Euro dürfe allerdings nicht überschritten werden.

Heiko Hecht, Fachsprecher Arbeit der CDU-Bürgerschaftsfraktion, hält dagegen die Begrenzung des Trinkgelds bei der Stadtreinigung für "nicht nachvollziehbar": "Die Müllmänner erhalten kein üppiges Gehalt. Da ist es gerade in der Weihnachtszeit ein guter Brauch, wenn die Hamburger diese hart arbeitenden Herren belohnen."

Besser haben es die 1700 Zusteller, die für die Deutsche Post in Hamburg unterwegs sind - sie dürfen Sachgeschenke und Bargeld bis 25 Euro annehmen. "Liegt der Betrag darüber, muss der Vorgesetzte informiert werden", sagt Sprecher Jens-Uwe Hogardt. Hohes Trinkgeld komme aber "so gut wie nie" vor, es gehe eher um ein "kleines Dankeschön". Listen wie bei der Stadtreinigung gebe es nicht.

Eine ganz eigenartige Zuwendung hat die Stadt gerade einer Lehrerin zum Dienstjubiläum gemacht. Sie darf wählen zwischen einer Portugaleser-Ehrenmedaille oder 409 Euro - jedoch muss dieser Betrag versteuert werden.