Hamburg. Im Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht das Bauvorhaben in Teilen für rechtswidrig erklärt. Nun soll nachgebessert werden.
HA
Hamburg. Im Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht das Bauvorhaben in Teilen für rechtswidrig erklärt. Nun soll nachgebessert werden.
HA
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt Abendblatt testen