Hamburg . Nach rechtlicher Prüfung haben die Bezirke die Bürgerbegehren für nicht zulässig erklärt. Volksinitiative hat Widerspruch angekündigt.
HA
Hamburg . Nach rechtlicher Prüfung haben die Bezirke die Bürgerbegehren für nicht zulässig erklärt. Volksinitiative hat Widerspruch angekündigt.
HA
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt Abendblatt testen