Serienvergewaltiger nach mehr als 30 Jahren entlassen. Er gilt noch als gefährlich

Kaum hatte Hans-Peter W. im idyllischen Kurort Bad Pyrmont (Niedersachsen) seine Bleibe in einem Pflegeheim im Ortsteil Thal bezogen, stürzten sich schon die Medien auf ihn. Der 53-Jährige wurde dabei beobachtet, wie er den Garten durchschritt, die frisch gewonnene Freiheit genoss. Doch lange währte diese Ruhe nicht. Der öffentliche Protest schwoll an, bis Hans-Peter W. flüchtete - in die Anonymität der Großstadt.

Seit zwei Wochen schon lebt der 53-Jährige jetzt bereits in Hamburg, und wie in Niedersachsen, wo bis zu 40 Polizisten zu seiner Überwachung abgestellt wurden, hat die Polizei jeden seiner Schritte im Auge. Zu groß ist die Gefahr, der Serienvergewaltiger, dem Psychiater eine hohe Wiederholungsgefahr attestieren, könne erneut zuschlagen. Die Behörden in der Hansestadt halten sich mit Auskünften zu Hans-Peter W. äußerst bedeckt. Sie wollen verhindern, dass der Mann, der nach seiner Freilassung offiziell als rehabilitiert gilt, identifiziert wird.

Dass ein entlassener Sicherungsverwahrter die Stadt oder eine Region verlässt, sei nichts Ungewöhnliches, vergleichbare Fälle habe es bereits gegeben, sagt Strafrechtsprofessor Bernd-Rüdeger Sonnen. Auch ein Schwerverbrecher wie Hans-Peter W. sei nach seiner Entlassung ein freier Mann.

Mit einer gewichtigen Einschränkung: Für ihn wie für alle anderen ehemaligen Sicherungsverwahrten sei eine Führungsaufsicht von der zuständigen Strafvollstreckungskammer zwingend anzuordnen, sagt Sonnen.

Unter diese Maßregel könnten auch Auflagen fallen, zum Beispiel das Verbot, Alkohol zu trinken, die Anordnung, einen Therapeuten zu besuchen, oder eine verschärfte Meldepflicht. "Theoretisch besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Führungsaufsicht einen ehemaligen Sicherungsverwahrten sogar in einer Stadt zu halten", sagt Sonnen.

Welche Auflagen auf den 53-Jährigen in Hamburg zukommen oder bereits durchgesetzt wurden, ist derzeit nicht bekannt. Allerdings hatte bereits das Oberlandesgericht Karlsruhe Anfang Juli entschieden, dass Hans-Peter W. nur unter Auflagen entlassen werden dürfe, die dann vom Landgericht Freiburg präzisiert worden waren.

Danach muss sich der Entlassene zunächst einmal pro Woche bei der Polizei melden. Seine Unterbringung muss in einer Betreuungseinrichtung erfolgen. Und er darf seine Unterkunft nicht verlassen, ohne seine Betreuer zu informieren.

Der aktuelle Fall bereitet die Hamburger Sicherheitsbehörden auch auf die Freilassung von 17 Schwerverbrechern vor, die nach dem Urteil des Europäschen Gerichtshofs für Menschenrechte allein bis 2024 aus Hamburger Gefängnissen freigelassen werden müssen - dann, wenn ihre zehnjährige Sicherungsverwahrung beendet ist.

So endet etwa im Dezember dieses Jahres die Verwahrung des dann 60 Jahre alten Karsten D., der 1984 gemeinsam mit einem Saufkumpan einen 27-Jährigen im Hotel Edel am Hansaplatz in St. Georg erdrosselt hatte. Fünf Jahre später tötete er zudem einen 79-Jährigen. Offen ist auch der Verbleib von zwei weiteren Sicherungsverwahrten, deren offizielle Verwahrungszeit im Juli 2005 und im August vergangenen Jahres ablief. Ob sie noch im Gefängnis sind, ist unklar.