Das Nein der Opposition zu einer zweiten Lesung hat die Neuregelung des Hamburger Hochschulrechts nur zwei Wochen aufgehalten. Nun hat die SPD das umstrittene Gesetz doch noch verabschiedet.

Hamburg. Trotz Protesten aus Opposition und Universitäten hat die alleinregierende SPD die umstrittene Neuregelung des Hamburger Hochschulrechts unverändert verabschiedet. In namentlicher Abstimmung votierten am Donnerstag 58 von 104 Abgeordneten für das von Wissenschaftssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) vorgelegte Regelwerk.

46 Parlamentarier aus CDU, FDP, Linken und Grünen stimmten dagegen. Ursprünglich sollte der Gesetzentwurf bereits vor zwei Wochen vom Tisch sein. Da die Opposition aber geschlossen eine zweite Lesung verweigert hatte, musste das Thema nun erneut behandelt werden. Laut Stapelfeldt stärkt das neue Gesetz die demokratischen Strukturen. Außerdem werde den Hochschulen ein effizientes Handeln ermöglicht und gleichzeitig bleibe die Wissenschaftsfreiheit gewährleistet.

Mit dem Gesetz reagiert Stapelfeldt auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010, welches das 2003 vom damaligen Wissenschaftssenator Jörg Dräger (parteilos) vorgelegte Hochschulgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt hat. Unter anderem waren nach Behördenangaben die damals neu geschaffenen starken Kompetenzen des Dekanats nicht durch hinreichende Partizipations- und Kontrollrechte der Fakultätsräte ausbalanciert. Nach Ansicht der Grünen könnte aber auch das neue Regelwerk nicht dem Verfassungsrecht genügen.

Für die CDU ist Stapelfeldt mit dem Gesetz weit über das Ziel hinausgeschossen. Die FDP wiederum sieht den Wissenschaftsstandort geschwächt. Auch in den Hochschulen selbst regte sich Protest. So beklagt der Allgemeine Studierendenausschuss der Universität Hamburg (AStA) unter anderem zu geringe demokratische Strukturen, lehnt die sogenannte Exmatrikulationsklausel ab und setzt sich für eine Abschaffung des Hochschulrats ein.

Der Fakultätsrat Rechtswissenschaft und die Kritischen Jurastudierenden beklagten, dass auch der überarbeitete Gesetzentwurf zahlreiche Mängel habe. Dies betreffe unter anderem die Wahl der Dekane und des Präsidenten, Lehrverpflichtungen oder das hochschulpolitische Mandat des AStA.