Eppendorfer hatte seinen Mieter im Wahn mit Hammer getötet. Gericht sah aber keinen Beleg für Mord

Neustadt. Wahnsinnig und rasend vor Wut schlug Fritz H.-B. mit einem Hammer auf seinen verhassten Mieter ein, den er nicht einfach töten, sondern den er regelrecht vernichten wollte. Seit Jahren tobte zwischen ihm und Jürgen W., 71, ein Mietstreit. Sie hatten sich um alles Mögliche gestritten und dabei wohl keine Kleinigkeit ausgelassen. Es ging um Mieterhöhungen, Nebenkosten, ein verschmutztes Treppenhaus, Fahrräder vor der Eingangstür und defekte Heizungen. Am 12.Februar verlor Fritz H.-B. die Kontrolle: Mit einem Zimmermannshammer schlug er so lange auf Jürgen W. ein, bis dessen Schädel zertrümmert und ein Auge völlig zerstört war. Für den 71-Jährigen kam jede Hilfe zu spät.

Das Landgericht hat Fritz H.-B. am Montag wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt und eine Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet. Die „unfassbar brutale Tat“ sei nur mit der wahnhaften Störung des Angeklagten zu erklären, sagte die Vorsitzende Richterin Petra Wende-Spors.

Es war Anfang 2010, als die bis dahin unauffällige Beziehung zwischen Vermieter und Mieter einen Riss bekam. Jürgen W. hatte sich damals mit Verweis auf gravierende Mängel seiner 80-Quadratmeter-Wohnung in der blauen Villa an der Erikastraße gegen eine Mietpreiserhöhung von 730 Euro auf 800 Euro gewehrt. Ein Vorgehen, das Vermieter Fritz H.-B. als Anmaßung empfand. Der 65-Jährige hatte das Haus von seinem Lebensgefährten, dem Maler Hans Hermann H., geerbt. Jürgen W. wolle ihn wohl erpressen, ihm „den Krieg erklären“, glaubte Fritz H.-B. Für ihn hatte das Haus eine „überwertige“ Bedeutung, stellte das Gericht fest. Das ging so weit, dass er die Villa sogar „Schätzchen“ nannte.

Der Wahn des einen wurde zum Leid des anderen. Immer wieder gerieten die Männer aneinander: Hier Jürgen W., der weltoffene, beherrschte Kopfmensch; da Fritz H.-B., der Konflikten stets hilflos und jähzornig begegnete. Jürgen W. pochte zwar bestimmt auf sein Recht – so auch 2011, als er das Fehlen einer Gegensprechanlage monierte. Er trieb den Streit aber nicht voran. Und trotzdem verlor sich sein Vermieter immer stärker in wahnhaften Gedanken. So glaubte Fritz H.-B., Jürgen W. höre sein Telefon ab und sei Kopf einer Bande, die ihn ausrauben wolle. Den allfälligen verbalen Attacken und Vorwürfen konnte Jürgen W. noch ausweichen, indem er kühlen Kopf bewahrte – nicht aber dem Wahnsinn von Fritz H.-B. Als sich beide Männer 2012 zufällig über den Weg liefen, streckte ihn der Vermieter mit einem Faustschlag nieder, sodass Jürgen W. mit dem Hinterkopf auf eine steinerne Treppe prallte und schwer verletzt wurde. Das Amtsgericht verurteilte Fritz H.-B. darauf zu neun Monaten Haft auf Bewährung. Kurz vor der Urteilsverkündung hämmerte er minutenlang mit den Fäusten auf den Tisch. Jürgen W. hielt seither Pfefferspray immer griffbereit.

Am Morgen des 12.Februar passte Fritz H.-B seinen Rivalen im Hausflur ab und stellte ihn zur Rede – da eskalierte die Situation abermals. Nachdem der 65-Jährige Jürgen W. grundlos mit einem Faustschlag niedergestreckt hatte, missdeutete er die schmerzverzerrte Miene seines Opfers im Wahn als „höhnisch und grinsend“. Außer sich vor Wut holte er den Hammer und zertrümmerte die rechte Gesichtshälfte seines Mieters, stach danach mit einem Küchenmesser mehrfach auf dessen Hals und Oberkörper ein. Als Polizisten Fritz H.-B., der nur einen Pyjama und einen Bademantel trug, abführten, sagte er, er sei glücklich über den Tod von Jürgen W.: „Ich konnte nicht mehr.“ Gerade die Brutalität der Tat – eine Art Overkill und „Übertötung“ – spreche für den wahnhaften Hintergrund und die verminderte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten, so die Richterin. Anders als die Staatsanwaltschaft sah die Kammer die rechtlichen Prämissen für einen heimtückischen Mord jedoch nicht.

Der Angeklagte nahm das Urteil am Montag regungslos auf. Er kommt in die Psychiatrie – auch zum Schutz der Allgemeinheit. Denn die Psychose endete nicht mit dem Tod von Jürgen W. Der Gerichtspsychiaterin erzählte er, er fürchte sich nun vor den „postmortalen“ Kräften seines Opfers.