Hamburg. Im Streit um Gebühren für die Aufstockung von Wohngebäuden will die oppositionelle FDP zusätzliche Kosten für Hauseigentümer verhindern. In einem Antrag, der am heutigen Mittwoch in der Bürgerschaft eingebracht werden soll, fordert die Fraktion, eine Änderung baurechtlicher Anforderungen zu prüfen. Ein Hausbesitzer, der sein Gebäude um ein oder zwei Stockwerke erweitern wolle, dürfe nicht durch „Gebührenabzocke“ der Bezirksämter belastet werden, sagte der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Kurt Duwe.

Hintergrund ist das Ziel des Senats, jährlich 6000 Wohnungen bauen zu lassen. Da in innerstädtischen Stadtteilen freie Flächen knapp sind, sollen vermehrt bestehende Wohngebäude aufgestockt werden. Allerdings verlangen einige Bezirksämter, dass Bauherren dann eine zusätzliche Aufstellfläche für die Feuerwehr schaffen müssten. Dadurch können hohe Gebühren anfallen.

„Es ist grotesk, was SPD-geführte Bezirksämter zurzeit betreiben“, erklärte Duwe. Mit fünfstelligen Beträgen werde von der Verwaltung belastet, was der Senat fördern wolle: zusätzlicher Wohnungsbau. Diese „Bürokratenposse“ müsse gestoppt werden.

Der Hamburger Grundeigentümerverband hatte Ende Oktober Alarm geschlagen. Im einem Fall habe das Bezirksamt Nord für die Sondernutzung von 84 Quadratmetern ein Entgelt in Höhe von 32.508 Euro verlangt, sagte Verbandschef Heinrich Stüven. In einem anderen Fall habe eine Hausbesitzerin 16.704 Euro bezahlen sollen.

Neben der Höhe kritisierte Stüven die Art der Berechnung des Entgelts. Das Bezirksamt geht vom jeweiligen Bodenrichtwert des Grundstückes aus. Stüven bezeichnet es als „unverschämt“, dass die Höhe der Gebühren sich nicht nach dem Wert des Fußweges richte. Die Gebühr diene ausschließlich dazu, „dem ohnehin maroden Haushalt des Bezirks Gelder zuzuführen“.