Grünen-Bürgerschaftsabgeordneter Anjes Tjarks hält Strafzuschläge wegen später Flugzeuglandungen für unwirksam

Hamburg. Die angekündigte Erhöhung des Lärmzuschlags für verspätete Landungen auf dem Hamburger Flughafen sind in Teilen doch nicht so hoch wie von Fluglärmgegnern gedacht. So muss eine Fluggesellschaft vom kommenden Jahr an etwa 204 Euro mehr zahlen, wenn ein Flugzeug des Typs Airbus A319 nach 22 Uhr landet. Das geht aus einer Senatsantwort auf eine Anfrage des Grünen-Bürgerschaftsabgeordneten Anjes Tjarks hervor. Erst nach 23 Uhr wächst der Strafzuschlag in dieser Lärmklasse auf 403 Euro. Für Tjarks ist das zu wenig, um Fluggesellschaften von späten Landungen abzuhalten. Wie berichtet, erhöhen sich die Zuschläge für Starts und Landungen in den Tagesrand- und Nachtzeiten vom kommenden Jahr an. In der Zeit von 22 bis 22.59 Uhr steigt der Zuschlag von 100 auf zukünftig 150 Prozent. Und in der Zeit nach 23 Uhr ist eine Steigerung von derzeit 200 auf dann 300 Prozent vorgesehen. Der dann zu zahlende Preis hängt von der Lärmklasse ab, in die die Flugzeugtypen je nach Größe und Lärm-Emission eingestuft werden. Es gibt sieben Lärmklassen.

Richtig teuer kann laut Senatsantwort eine Verspätung für Flugzeuge der Lärmklasse 5 werden. Nach 22 Uhr beträgt der Zuschlag 1100 Euro, nach 23 Uhr sogar 2159 Euro. Allerdings machen Flugzeuge dieser Klasse nur 3,12 Prozent aller 136.683 Flugbewegungen aus. 2013 wurden in dieser Kategorie nur 4272 Starts und Landungen gezählt. Mehr als ein Drittel aller Starts und Landungen machen Flugzeuge aus, die in die Lärmklasse 3 fallen. Zählt man noch die vierte Lärmklasse hinzu, kommt heraus, dass 97 Prozent aller Starts und Landungen überhaupt nicht in die finanziell deutlich empfindlicheren Lärmklassen fallen.

„Die Maßnahmen des Senats und des Flughafens konzentrieren sich aber auf die Lärmklassen 5 bis 7. Der Lärmzuschlag wurde nur in den Lärmklassen deutlich erhöht, die in Hamburg ohnehin keine Rolle mehr spielen“, sagt Wirtschaftspolitiker Tjarks. „Was Bürgermeister Olaf Scholz hier betreibt und SPD-Fraktionschef Andreas Dressel beklatscht, ist billige Placebo-Politik. Das ist kein Fluglärmschutz.“ Dressel hatte sich bei der Ausarbeitung des Zehn-Punkte-Plans gegen Fluglärm engagiert, von dem der Lärmzuschlag ein wesentlicher Punkt ist. Damit sei ein Anreiz für weniger Lärm geschaffen worden, hatte Dressel bei der Bekanntgabe des Zuschlags vor zwei Wochen erklärt. Dem widerspricht Anjes Tjarks von den Grünen. „Was der Senat hier betreibt, spiegelt Handlungsbereitschaft vor, ohne die Realität tatsächlich zu verändern. Diese Maßnahmen klingen gut, aber sie bringen keine Entlastung für die Menschen, die unter dem Fluglärm leiden. Und das Schlimme ist: Das ist auch so gewollt.“ Der Senat ziehe dort die Daumenschrauben an, wo sie die Fluggesellschaften nicht schmerzten. „Eine Erhöhung von gerade mal 204 Euro bei einem Flugzeug der Lärmklasse 3 setzt keinerlei Anreize. 204 Euro nimmt Easyjet für rund vier transportierte Koffer ein“, so Tjarks.

Flughafen-Sprecherin Stefanie Harder sagt dagegen, dass Fluggesellschaften derartige Summen sehr wohl zu spüren bekämen. „Über ein ganzes Jahr gesehen kann jeder Prozentpunkt mehr wehtun.“ Sie weist darauf hin, dass Fluggesellschaften bis 23 Uhr ihre Flüge planen dürften. Zwischen 24 und 6 Uhr darf es – außer in Notfällen – keine Starts und Landungen geben.

Ein weiterer Punkt aus dem Zehn-Punkte-Plan tritt laut Umweltbehörde am heutigen Donnerstag in Kraft: Um die Lärmbelastung durch den Flugverkehr in den Walddörfern und im Alstertal zu verringern, werden die Anflüge auf den Flughafen auf mindestens sieben Nautische Meilen (12,9 Kilometer) verlängert. Kurzanflüge von vier Meilen (7,4 Kilometer) Länge, die über dicht besiedelte Stadtteile führen, sollen nur noch in Ausnahmefällen erlaubt sein.