Die Studie eines Medizinhistorikers belegt: Das Universitätsklinikum Eppendorf wurde im Dritten Reich zum willigen Vollstrecker von Rassegesetzen und Arisierungspolitik. Widerstand gegen das Regime blieb aus, nur bei der Berufung von Professoren ließ man sich nicht reinreden

Die Geschichte des Universitätsklinikums Eppendorf (UKE) während der Nazizeit beginnt mit einem Paradox. Die Nationalsozialisten hätten nach ihrer „Machtergreifung“ Anfang 1933 nicht nur die Schließung des finanziell angeschlagenen Eppendorfer Krankenhauses und seiner Medizinischen Fakultät verhindert, erzählt Prof. Hendrik van den Bussche. Sie werteten das Krankenhaus trotz finanzieller Probleme sogar noch auf und ernannten das bisherige Allgemeine Krankenhaus Eppendorf am 1. April 1934 zum Universitäts-Krankenhaus

Es sei auch heute noch unklar, warum die Nazis sich so verhielten, sagt der Medizinhistoriker, der jetzt eine etwa 500 Seiten umfassende Aufarbeitung der NS-Geschichte des UKE vorgelegt hat. Schließlich seien die Nationalsozialisten überall im Deutschen Reich gegen Universitäten und Intellektuelle vorgegangen.

„Die Professorenschaft war bereits vor 1933 überaus konservativ gewesen“, so van den Bussche. „Deshalb teilten sie die Abneigung der Nazis gegen Sozialdemokraten und Kommunisten.“ Andererseits wurden Versuche nationalsozialistischer Studenten, den akademischen Betrieb zu stören, mehr oder weniger abgewehrt oder ausgesessen. Auch mehrere Versuche, frei werdende Professorenstellen an ausgewiesene Nazi-Anhänger zu vergeben, wurden in Zusammenarbeit mit den Hamburger Behörden verhindert.

„Es gibt für die gesamte Vorkriegszeit kein Indiz für die Annahme, dass die Fakultät sich bei der Auswahl ihrer Kandidaten von anderen Gesichtspunkten als denen der wissenschaftlichen Qualifikation leiten ließ“, schreibt van den Bussche. Stattdessen behielten die Universitäten – dazu gehörte ja die medizinische Fakultät – auch in der „stürmischen Zeit das Recht zur Aufstellung der Berufungslisten“ und übten dieses Recht weidlich aus.

Nichtsdestotrotz – das belegt der Autor vielfach – war das UKE in den Jahren der nationalsozialistischen Herrschaft ein mehr oder weniger gut funktionierendes Rädchen im Nazi-Getriebe. Nicht nur, dass öffentlicher Widerstand ausblieb und vorhandene Freiräume nicht genutzt wurden. Die Vorgaben der neuen Herrscher, sei es bei der Entlassung „nichtarischer“ Mitarbeiter oder im Rahmen der Zwangssterilisation von „minderwertigen“ Kranken, wurden in Eppendorf unbarmherzig umgesetzt.

Ein Beispiel ist die Entlassung „nichtarischer“ Mitarbeiter, die auf der Grundlage des am 7. April 1933 erlassenen „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ erfolgte. 16 Professoren und Dozenten der Hamburger Medizinischen Fakultät wurde die Lehrbefugnis entzogen, Beamte wurden aus dem Staatsdienst entlassen. Außerdem durften 60 jüdische und linke Medizinstudenten ihr Studium nicht fortsetzen. Ferner wurden Mitglieder von SPD und KPD entlassen. Sämtliche „jüdische Studierende“ wurden dann im November 1938 vom Studium ausgeschlossen.

Ernsthafter Widerstand gegen die Entlassungen blieb an der medizinischen Fakultät aus. Auch mangelte es an öffentlich geübter Solidarität durch Kollegen. Dabei hätten die Institutsleiter durchaus etwas unternehmen können. Schließlich hatte der Universitätsrektor es ihnen überlassen, „das ihnen nach Lage des Falles erforderlich Erscheinende zu tun“, heißt es in einem Protokoll des Universitätssenats vom 28. Juli 1933. Gedankt wurde den entlassenen Kollegen in keinem Fall.

Im Vergleich zu anderen Universitätskliniken fiel das Hamburger Klinikum zwar nicht weiter auf. Der Anteil der entlassenen Mitglieder des Lehrkörpers lag bei 14 Prozent und damit im Reichsdurchschnitt. Für die Betroffenen änderte sich die Situation dagegen schlagartig. Von einem auf den anderen Tag bezogen sie kein Gehalt mehr. Eine (gekürzte) Pension bekamen nur jene, die länger als zehn Jahre im Staatsdienst gewesen waren. Vor allem aber durften die Entlassenen ihre Institute oder Kliniken nicht mehr betreten.

Als Folge endeten angefangene Forschungen abrupt und blieben Versuchsreihen unvollendet. Zudem wurde entlassenen Ärzten die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt, und sie durften in wissenschaftlichen Veröffentlichungen nicht mehr als Autoren genannt werden. Die Aberkennung des akademischen Grades entzog ihnen zudem die Möglichkeit, Patienten in ihren Privatpraxen zu behandeln.

Die meisten entlassenen Mediziner emigrierten ins Ausland, wo sie, wenn überhaupt, nur unter großen Schwierigkeiten in ihrem Beruf arbeiten durften. Oftmals wurden ihre in Deutschland erworbenen Abschlüsse außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nicht anerkannt. Ein großer Teil der Emigranten fand keine Arbeit und lebte in Armut. Prof. van den Bussche arbeitet in seinem Buch akribisch auf, was aus den einzelnen Entlassenen wurde.

Walter Griesbach etwa, vormals Professor am Pharmakologischen Institut der Universität, hatte keine Chance mehr, als Mediziner zu arbeiten oder zu forschen. 1938 war er nach Neuseeland, dem Geburtsland seiner Frau, ausgewandert, erhielt dort jedoch keine Zulassung als Arzt. „Meine Lage ist – aus Krankenhaussicht gesehen – die eines Quacksalbers“, schrieb Griesbach im August 1944 an seinen Hamburger Kollegen Leo Lippmann.

Andere, wie der Psychologie-Professor Walter Kirschbaum zum Beispiel, hatten mehr Glück. Sie wanderten in die USA aus und holten dort bestimmte Abschlüsse nach. Kirschbaum bestand später das US-Examen für Psychiatrie und konnte deshalb als Neuropathologe weiterarbeiten. „Kirschbaum war am Manteno State Hospital in Illinois klinisch und wissenschaftlich tätig und wurde 1947 Professor an der Northwestern University Medical School.“

Das dunkelste Kapitel des UKE während der faschistischen Diktatur stellt aber zweifellos die Umsetzung der „nationalsozialistischen Rassenhygiene“ (Zwangssterilisation und Euthanasie) dar.

Zum Zeitpunkt der „Machtergreifung“ war die Eugenik gesellschaftlich akzeptiert: Mithilfe der Gesundheitspolitik sollte unter der Bevölkerung eines Landes der Anteil der Menschen mit „höherwertigen“ Erbanlagen gesteigert werden. „Der Glaube, man könne durch die Hebung des Genpools die Qualität der Bevölkerung verbessern, war extrem weit verbreitet“, sagt van den Bussche. Auch Forscher in anderen Ländern hatten Theorien entwickelt, wie man den „Volkskörper“ von Erbkrankheiten heilen könnte.

„Die Nazis griffen diese Forschungen auf und pervertierten sie“, sagt van den Bussche. Die Grundlage dafür bildete das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, das sogenannte Sterilisierungsgesetz. Es trat am 1. Januar 1934 in Kraft. Die Nationalsozialisten schufen sich damit die Möglichkeit, Menschen, die sie als minderwertig betrachteten, gegen deren Willen unfruchtbar zu machen. Die Entscheidung darüber oblag formal zwar sogenannten Erbgesundheitsgerichten. Diese orientierten sich an Eigenschaften eines Menschen, die von den Nazis als minderwertig angesehen wurden. „Geistig oder körperlich behinderte Menschen gehörten genauso dazu wie Alkoholiker, Straftäter, Prostituierte oder Frauen, die uneheliche Kinder zur Welt brachten“, sagt van den Bussche. „Die Auswahl der zu Sterilisierenden war letztlich willkürlich und politisch determiniert.“

Nach van den Bussches Worten interessierte die Nazis „am Ende nur die Leistungstüchtigkeit der betroffenen Menschen für die Gesellschaft“. Die Hamburger Behörden seien von bis zu „40.000 Erbminderwertigen“ in der Hansestadt ausgegangen und hätten sich durch eine große Diensteifrigkeit hervorgetan. Zwischen 1934 und 1945 wurden dem Historiker zufolge allein in Hamburg mehr als 24.000 Anträge von Amtsärzten und Klinikdirektoren auf Sterilisation von Kranken und Behinderten gestellt.

Ärzte des UKE agierten in den Sterilisationsverfahren als Gutachter. „Die Psychiatrische Klinik, die Neurologische Klinik, die Frauenklinik und die Orthopädische Klinik der Universität meldeten Patienten beim Hauptgesundheitsamt beziehungsweise den Erbgesundheitsgerichten und stellten Sterilisationsanträge.“

Einige Mediziner nutzten allerdings den Interpretationsspielraum, den das Sterilisationsgesetz bot. Sie verzögerten die Meldung bei den Behörden oder schrieben Gutachten, die den Betroffenen die Zwangssterilisation ersparte.

Ausgeführt wurden die Entscheide dieser „Gerichte“ – faktisch waren es ja Begutachtungsverfahren durch rassenhygienisch orientierte Ärzte – durch Mediziner des Universitätskrankenhauses Eppendorf. „Die Eppendorfer gehörten zwar nicht zu den glühendsten Verfechtern des Gesetzes, aber sie machten mit“, sagt van den Bussche. So sei unter ihnen die Ideologie von der „Minderwertigkeit“ erblich kranker Menschen und der Überlegenheit der sogenannten arischen Rasse durchaus verbreitet gewesen

Die Umsetzung der Rassenhygiene zeigte besonders drastisch das Missverhältnis zwischen den „theoretischen“ Ansichten der Mediziner und ihrem praktischen Verhalten. Widerstand gegen nationalsozialistische Überzeugungstäter habe es unter der Hamburgischen Ärzteschaft kaum gegeben, schreibt van den Bussche.

So fehlte beispielsweise nennenswerter Protest von Ärzten, als die Nazis schon ab 1935 rund 1800 Insassen der Psychiatrischen Klinik Friedrichsberg in „billigere“ Anstalten innerhalb und außerhalb Hamburgs verlegen ließen. Viele Mediziner wussten, dass diese Patienten später auf Hungerdiät gesetzt wurden, um während des Krieges zu verhungern oder ermordet zu werden.

Zwar seien in Hamburger Krankenhäusern – soweit bekannt – Kranke und Behinderte nicht systematisch umgebracht worden, schreibt van den Bussche weiter. Ab Sommer 1941 seien aber gut 4000 Menschen aus Altenheimen, Behinderteneinrichtungen und aus den Psychiatrischen Kliniken abtransportiert worden – zum Beispiel in die Tötungsanstalten Meseritz-Obrawalde, Hadamar oder Kalmenhof. Von vielen fehlt jede Spur auch deshalb, weil nach dem Krieg kaum recherchiert wurde.

Aber sowohl Patienten als auch Pfleger wussten, was eine Verlegung aus der Psychiatrischen Klinik in die Anstalt Langenhorn bedeutete. „In Eppendorf wussten alle, dass es in den Tod ging. Dem Personal war klar, dass die Patienten auch Bescheid wussten“, zitiert van den Bussche Fritz Niemand, einen früheren Patienten der Psychiatrischen Klinik.

Ein schreckliches Verbrechen war die „Euthanasie“ an Kindern. In der Hansestadt seien zwei Kinderfachabteilungen – im Kinderkrankenhaus Rothenburgsort und in der psychiatrischen Anstalt Langenhorn – eingerichtet worden, schreibt van den Bussche. „Nach der gründlichen Untersuchung von Marc Burlon wurden in beiden Einrichtungen zusammen mindestens 82 Kinder ermordet“, in der Regel durch Spritzen mit atemunterdrückenden Präparaten. Kein daran beteiligter Arzt, keine Ärztin wurden hierfür verurteilt.

Hinzu kam, dass einzelne Ärzte Menschenversuche durchführten. „Heinrich Berning ließ mehrere russische Kriegsgefangene verhungern und dokumentierte deren Todeskampf“, berichtet von den Bussche. „Zwölf Gestorbene untersuchte und sezierte er umfänglich unmittelbar nach Todeseintritt.“ Der Hamburger Tropenmediziner Walter Menk wiederum hat psychisch Kranke in Langenhorn und KZ-Insassen in Neuengamme mit tropischen Parasiten infiziert und dann getestet, welche Medikamente zur Heilung genutzt werden könnten.

Van den Bussche ist vorsichtig mit dem Begriff des Widerstandes. Es habe zwar einzelne Menschen gegeben, die ihre Ablehnung des Regimes offen zeigten. So habe der Anatom Johannes Brodelten den Eid auf Hitler mit der Begründung verweigert, er habe auf den Kaiser geschworen, und dieser gelte sein Leben lang. Aktiven Widerstand, also ein Handeln gegen das System, gab es unter den Professoren nicht, schreibt der Medizinhistoriker. Die Opposition unter Assistenzärzten sowie unter Studierenden war nicht stark organisiert. Vielmehr hing die Regimefeindlichkeit an einzelnen Personen und lockeren Freundeskreisen. Sie war aber auffällig genug, dass die Gestapo das UKE als eine „Brutstätte der Staatsfeindlichkeit“ betrachtete und viele dieser UKE-Angehörigen verhaftete und misshandelte. Mehrere starben an den Folgen.

Was van den Bussche heute besonders verwundert, ist die damals große Verbreitung unwissenschaftlicher Positionen vor allem im Zusammenhang mit Rassenlehre und Rassenhygiene unter den Medizinern. „Obwohl die Mehrheit der Professoren wissenschaftlich unabhängig war, ist beim Studium der Archivdokumente und der Fachzeitschriften der damaligen Zeit immer wieder eine Abkehr von elementarer wissenschaftlicher Redlichkeit zu beobachten“, sagt der Historiker.

Van den Bussche sagt, ihm sei bei seiner Forschung deutlich geworden, dass „eine zivilisierte medizinische Versorgung jeden Tag neu erkämpft werden muss – und zwar durch jeden einzelnen Arzt“. So habe es bereits während der Weimarer Zeit „intensive Diskussionen über die Zulässigkeit von Heilversuchen und Experimenten an Menschen gegeben“. Entsprechende gesetzliche Richtlinien, die sich von den heutigen im Wesentlichen nicht unterscheiden, seien schon 1931 beschlossen worden, also deutlich vor der Machtübernahme durch die Nazis. Diese Regeln seien während der Zeit des Nationalsozialismus formal nicht aufgehoben gewesen , schreibt van den Bussche. „Viele Mediziner, die sich an der rassenhygienischen Politik in Forschung, Lehre und Krankenbehandlung beteiligen, wussten daher genau, dass sie Unrecht taten.“

Das Buch: Hendrik van den Bussche: „Die Hamburger Universitätsmedizin im Nationalsozialismus“. 537 Seiten, Dietrich Reimer Verlag 2014, ISBN 978-3-496-02870-3, 39,00 €