Der mutmaßliche Täter wurde an seinem Arbeitsplatz festgenommen. Sein Motiv soll Eifersucht gewesen sein.

Harburg. Beamte der Mordkommission haben elf Jahre nach der Tat den mutmaßlichen Mörder von Mustafa T. festgenommen. In Hamburg verhafteten die Beamten den Verdächtigen an seinem Arbeitsplatz. Er hatte nach Erkenntnissen der Ermittler am 4. Oktober 2003 auf den 38-jährigen T. eingestochen, während dieser schlief. Motiv der Tat soll Eifersucht gewesen sein.

In einer Wohnung an der Bremer Straße hatte der Kaufmann aus Delmenhorst geschlafen, als er von seinem Mörder überrascht wurde. Voller Hass stach der Täter immer wieder auf T. ein. Der versuchte zu fliehen, rannte in Hemd und Hose aus dem Haus. In einem Hinterhof holte ihn der Täter ein. Dort stach er erneut auf den 38-Jährigen ein. Dabei schnitt er ihm fast den Kopf ab. „Die Tat zeichnete sich durch besondere Brutalität und Hass aus“, sagt ein Beamter. Bereits in der Wohnung war die Klinge des Messers, das der Täter mitgebracht hatte, im Körper des Opfers stecken geblieben und abgebrochen. Daraufhin hatte sich der Mann ein Messer aus der Küche geholt, mit dem er den bereits schwer verletzten Geschäftsmann verfolgte. Im Hinterhof stach er so wild auf den 38-Jährigen ein, dass auch bei diesem Messer die Klinge abbrach. Der Täter entkam. Der Unternehmer erlag noch am Tatort seinen schweren Verletzungen.

Der jetzt Verhaftete gehörte bereits früher zu den Verdächtigen, allerdings konnte die Tat zunächst nicht nachgewiesen werden. Bekannte hatten dem Mann ein Alibi gegeben. „Sie sind in ihren Befragungen hartnäckig bei der Version geblieben“, sagt ein Beamter. Danach hätte der Verhaftete nicht der Täter sein können.

Bereits vergangenes Jahr war der Fall neu aufgerollt worden. Auslöser war ein neuer Hinweis, der das Alibi ins Wanken brachte. Die Mordkommission hatte neben den neuen Erkenntnissen auch durch bessere technische Möglichkeiten neue Ansätze bei der Spurensicherung. Dabei stützte man sich vor allem auf Verfahren, die eine bessere Auswertung von DNA ermöglichen. Am Tatort waren 2003 zahlreiche Spuren gesichert worden. Vor diesem Hintergrund gingen die Ermittler erneut an die Öffentlichkeit. Unter anderem wurde der Fall bei der bundesweit ausgestrahlten Fahndungssendung „Aktenzeichen XY... ungelöst“ ausgestrahlt. Jetzt erwirkte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl wegen Mordes. Das Alibi, so hieß es, soll widerlegt worden sein.

Als dem Verdächtigen am Dienstagmorgen der Haftbefehl eröffnet wurde und die Handschellen klickten, ging er gerade seiner Arbeit nach. Er sei völlig überrascht gewesen. Widerstandslos habe er sich festnehmen und abführen lassen. In seiner Vernehmung bei der Mordkommission machte der Mann von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Am heutigen Mittwoch soll er dem Haftrichter vorgeführt werden, der den Haftbefehl noch einmal bestätigen muss.

In seiner Heimatstadt Delmenhorst ist Mustafa T. unvergessen. Der Unternehmer, der mit Paletten handelte, war ein großer Fußballfan gewesen. Dort wird noch heute ein Hallenfußball-Cup ausgetragen, der seinen Namen trägt.