Kaufhauskonzern Karstadt will Revision im Krabbenbrötchen-Fall. Hamburger Richter halten Kündigung der Verkäuferin für unwirksam. Die Entlassung sei unverhältnismäßig gewesen, hieß es.
Justiz
Höchste Richter sollen im Krabbenbrötchen-Fall urteilen
Von Ulrich Gassdorf