Hamburg. Die Auflösung einer Versammlung im sogenannten Gefahrengebiet, das Anfang Januar in weiten Teilen der Innenstadt eingerichtet worden war, war rechtswidrig. So hat es das Hamburger Verwaltungsgericht entschieden. Am 5. Januar hatten sich 50 Menschen im Schanzenviertel spontan versammelt, um gegen die Einrichtung des Gefahrengebietes am Vortag zu protestieren. Mehr als 40 Demonstranten waren nach Auflösung der Demonstration über Nacht in Gewahrsam genommen worden. 17 von ihnen hatten gegen die Maßnahme geklagt. Nachdem die Polizei die Unrechtmäßigkeit der Versammlungsauflösung zugegeben hatte, sprach das Verwaltungsgericht 17 sogenannte Anerkenntnisurteile aus. Die Versammlung sei routinemäßig aufgelöst worden, weil sich kein Anmelder für die spontane Demonstration gefunden habe. Der Fehler: Man habe die offizielle Auflösungsverfügung den Beteiligten nicht mitgeteilt, sagte Polizeisprecher Mirko Streiber. Mit der Frage der Rechtmäßigkeit des Gefahrengebietes habe das Urteil aber nichts zu tun.

Die FDP fordert erneut einen Richtervorbehalt für die Installation von Gefahrengebieten. Die Einschränkung der Demonstrationsfreiheit auf Grundlage des Gefahrengebiets stehe rechtlich auf „tönernen Füßen“, sagte Carl Jarchow, innenpolitischer Sprecher der FDP-Bürgerschaftsfraktion.