Lohbrügge. Wird ein Verstorbener verbrannt, können nach Ansicht des Bestattungsvereins Aeternitas die Angehörigen über Zahngold und andere Wertstoffe entscheiden. Wie berichtet, hatte das Bundesarbeitsgericht einen Ex-Mitarbeiter des Krematoriums Öjendorf zu Schadenersatz gegenüber seinem Arbeitgeber verurteilt. Er hatte über Jahre hinweg Zahngold aus der Asche Verstorbener entnommen. Aeternitas rät Hinterbliebenen, im Vorfeld nachzufragen, ob und wie das Krematorium die Edelmetalle verwertet. Sie könnten verlangen, dass die Edelmetalle bei der Asche belassen oder ihnen ausgehändigt werden.