Behörde hält neue Anbieter Uber und WunderCar für illegal, wartet aber auf Entscheidung des Verwaltungsgerichts

Hamburg. Für die Fahrgäste ist es komfortabel und günstiger als Taxifahren. Mit gutem Service und niedrigen Preisen bringen die umstrittenen Taxi-Alternativen Uber und WunderCar, die Fahrgäste an private Fahrer oder Mietwagen mit Fahrer vermitteln, Unruhe ins Transportgewerbe. Für die Taxi-Unternehmen sind die Wettbewerber ein rotes Tuch: Sie selbst brauchen eine Lizenz und müssen viel strengere Bedingungen und Gesetze befolgen, als Uber und WunderCar es tun. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), die sich seit Jahren erfolgreich für eine gute Qualität im Taxigewerbe einsetzt, hat den Unternehmen jüngst den Betrieb untersagt.

Doch zumindest die Uber-Autos rollen trotzdem durch die Stadt. Das Unternehmen hatte gegen die Verfügung Widerspruch eingelegt, um eine Aufhebung des Fahrverbots zu erreichen. Damit gar nicht erst eine Zwangspause entsteht, hatte es beim Verwaltungsgericht Hamburg eine aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beantragt. Damit ist das Fahrverbot so lange nicht durchsetzbar, bis es eine abschließende richterliche Entscheidung gibt. Entgegen anderslautender Medienberichte betont die Behörde, dass die Untersagungsverfügung gegen Uber nicht durch das Gericht aufgehoben worden sei. Sie geduldet sich bis zu der erstinstanzlichen Entscheidung, die in einigen Wochen erwartet wird; bis dahin wird sie keine Bußgelder verhängen (möglich sind bis zu 1000 Euro). „Wir möchten die gerichtliche Entscheidungen nicht vorwegnehmen – auch dann nicht, wenn ein Beteiligter meint, geltendes Recht sei auf ihn nicht anwendbar“, sagt Behördensprecherin Helma Krstanoski.

Die Online-Plattformen zum „Ride-Sharing“, wie das Modell genannt wird, seien illegal, weil sie gewerbliche Dienstleistungen anböten, so Helga Krstanoski. Für diese gebe es bestimmte Regeln. So bräuchten die Fahrer zum Beispiel nach dem Personenbeförderungsgesetz eine Berechtigung. Zudem sei für Taxi- und Mietwagenfahrer alle fünf Jahre ein Sehtest vorgeschrieben. Der Unterschied zu Mitfahrzentralen liege in der Gewerblichkeit: „Wer in einer Mitfahrzentrale Touren anbietet, verdient nichts, sondern verlangt lediglich die Betriebskosten für Benzin, Öl und Reifenabnutzung.“ Eine Genehmigungspflicht sei dort nicht nötig.

Fraglich sei auch, ob eine normale Kfz-Haftpflichtversicherung für die nach Behördenangaben gewerbliche Personenbeförderung ausreicht. Privatfahrzeuge werden im Normalfall als „Pkw ohne Vermietung zur privaten Nutzung“ versichert. Dieser Verwendungszweck ist in der Police fest mit dem Versicherungsnehmer vereinbart. Betreibt der Fahrer die Personenbeförderung gewerblich, geht die Versicherung von einem Verstoß gegen die Verwendungsklausel aus. „Dann droht ein Verlust des Versicherungsschutzes, und dem Versicherten kann gekündigt werden“, so Claudia Herrmann von der Allianz. Dem Fahrer könne ein Regress bis zu 5000 Euro drohen; geschädigte Dritte aber, etwa die Fahrgäste, erhielten ihre volle Entschädigung aus der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Da noch eine gefestigte Meinung in der Rechtsprechung fehlt, dürfte Hamburg mit der gerichtlichen Auseinandersetzung eine Vorreiterrolle spielen. Sollte das Verwaltungsgericht der Behörde recht geben, wäre Hamburg nach Angaben von Uber die erste Stadt weltweit, die diese Plattform verbiete. In Deutschland ist das Unternehmen auch in Frankfurt, Berlin und München vertreten, weltweit in 42 Ländern; allein in den USA gibt es Uber in mehr als 100 Städten.

Nach Angaben des Unternehmens steigt das Interesse an seinem Service in Hamburg täglich. „Wir machen hier weiter, bis uns ein Richter das verbietet“, sagt Loic Amado, der für die Entwicklung des Unternehmens zuständig ist. „In Zukunft werden immer weniger Menschen ein Auto besitzen. Da müssen die Gesetzgeber ihre Vorschriften an neue Transportmöglichkeiten wie Ride-Sharing anpassen.“

Davon will das Taxigewerbe nichts wissen. „Wir müssen jetzt abwarten, wie das Hamburger Gericht entscheidet“, sagt Claus Hönig, Sprecher von Hansa Funktaxi. Darüber hinaus erwäge man eigene juristische Schritte gegen die illegalen Wettbewerber. „Wichtig ist, dass bestehende Gesetze vollzogen werden und sich die Behörden nicht auf der Nase herumtanzen lassen.“ Die Taxi-Unternehmen empfinden es als unlauteren Wettbewerb, dass sich die Fahrer von Uber und WunderCar nicht den vielen Regeln unterwerfen wollen, die für sie gelten. Für Taxis gibt es Vorschriften für die technische Kontrolle der Fahrzeuge, die Überprüfung des Gesundheitszustands der Fahrer und spezielle Versicherungen. Die Größe des Markts wird über die Vergabe von Konzessionen eingeschränkt. Und auch Personenbeförderungsscheine sind vorgeschrieben.

Die Fahrer, die man per „Uber Black“ bestellt, haben diese Scheine allerdings; sie gehören zu einem angeschlossenen Limousinen-Service. Uber POP vermittelt private Fahrer, die mit ihrem eigenen Auto unterwegs sind. Der Bestellvorgang, von Uber gern als innovativ gepriesen, ähnelt dem der Taxi-App „My Taxi“. Der Dienst ortet über eine App oder den Browser des Smartphones den Standort des Kunden und zeigt alle Wagen in der Nähe an. Wartezeit, Name des Fahrers, die aktuelle Position seines Wagens und der voraussichtliche Fahrpreis werden ebenfalls angezeigt.

Außerdem erfährt man, mit wie vielen Punkten frühere Fahrgäste den Fahrer bewertet haben. Alexander etwa, Fahrer bei Uber Black hat fünf Sterne (4,9 von fünf Punkten). Er fährt eine schwarze S-Klasse mit Lederausstattung. Weil der Beifahrersitz weit nach vorne geschoben ist, hat der Fahrgast hinten viel Beinfreiheit. In der Mittelkonsole der Rückbank stehen zwei Flaschen Wasser bereit. Alexander – Krawatte, weißes Hemd und schwarze Hose – gleicht einem Chauffeur. Er ist freundlich und zuvorkommend, beim Ein- und Aussteigen hält er die Tür auf. Der Mindestpreis für die Tour mit ihm liegt bei 9Euro; auch das hat man gleich nach dem Bestellen erfahren. Trotz des Luxus ist der Fahrpreis vergleichbar mit dem einer gewöhnlichen Taxitour. Bei einem Grundpreis von 4,50 Euro, 1,15 Euro pro gefahrenem Kilometer und 40 Cent pro Minute kostet eine etwa vier Kilometer lange Luxusfahrt mit Uber Black 13 Euro. Laut Taxirechner wären in einem normalen Taxi 13,20 Euro fällig. Dort zahlt man jeweils 2,20 Euro für die ersten vier Kilometer, je 1,90 Euro für die nächsten fünf und ab dem zehnten Kilometer 1,40 Euro.

Mit Uber POP fährt man deutlich günstiger, hier kostet die Tour nur 8,33 Euro. Der Grundpreis liegt hier nur bei einem Euro, ebenso viel kostet ein Kilometer, die Minute liegt bei 25 Cent. Wasser wird den Fahrgästen auch hier angeboten, die Wagen sind allerdings nicht luxuriös. Jan etwa fährt eine ältere silberne E-Klasse, deren Stoffsitze etwas nach Rauch riechen. Seine Fahrgäste haben ihn mit 4,8 Punkten bewertet. Eigentlich selbstständig für ein Versicherungsunternehmen tätig, verdient er sich in den Pausen zwischen zwei Terminen mit der Fahrerei ein Zubrot. Rund 15 Touren hatte er in den vergangenen zwei Wochen. Seinen Kunden, so erzählt er, kannten Uber oft aus anderen Städten.

Ob beim Mitbewerber WunderCar, dessen Betrieb die Behörde ebenfalls untersagt hat, momentan überhaupt einer der nach Unternehmensangaben mehr als 100 in Hamburg registrierten Fahrer unterwegs ist, ist fraglich. Wer dieser Tage einen Wagen bestellen will, bekommt den Hinweis: „Leider ist momentan kein Fahrer verfügbar. Wir benachrichtigen Dich, sollte innerhalb von 20 Minuten ein Fahrer für Dich frei werden!“

Anruf bei Sprecherin Katrin Arrubla: Bekommt man kein Fahrzeug, weil die Behörde WunderCar untersagt hat, seinen Service in Hamburg anzubieten? Antwort: „Wir bieten keine gewerblichen Fahrten an, daher sind wir auch in Hamburg noch aktiv.“ Allerdings gebe es noch Klärungsbedarf, daher könnte es sein, dass nur wenige Fahrer online sind.

Die Unternehmenssprecherin betont, dass WunderCar eine Mitfahrgelegenheit sei, die Privatpersonen in Großstädten ermögliche, Menschen kostendeckend und spontan mitzunehmen. Die von WunderCar angebotenen Fahrten seien unentgeltlich und nicht gewerblich. Jeder Gast gebe freiwillig mithilfe der App ein beliebiges Trinkgeld; als Vorschlag würden in der App die Betriebskosten angezeigt. „Aus unserer Sicht liegt damit keine Genehmigungspflicht vor. Im Sinne der Rechtssicherheit für unsere Nutzer streben wir dennoch eine Ausnahmegenehmigung an.“ Und dann sagt Katrin Arrubla noch, dass es Ziel von WunderCar sei, „Menschen in der Stadt zusammenzubringen“.