Hamburger Verkäuferin bediente sich an der Karstadt-Fischtheke. Landesarbeitsgericht: Kündigung ist unwirksam. Anwalt der Angestellten: „Eine Abmahnung hätte hier völlig ausgereicht.“
Landesarbeitsgericht
Karstadt-Mitarbeiterin wegen Krabbenbrötchens entlassen
Von Ulrich Gaßdorf