Die Krankenkassen müssen bei Verdacht die Rezepte, Röntgenbilder und Abrechnungen kontrollieren.
Abendblatt-Dossier
Betrug im Gesundheitswesen ist schwer nachzuweisen
Von Christoph Rybarczyk
Die Krankenkassen müssen bei Verdacht die Rezepte, Röntgenbilder und Abrechnungen kontrollieren.
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt Abendblatt testen