Die Dienstleistung der Liebesdamen stellte Kunden gar nicht zufrieden, dafür war er viel Geld los: Jetzt kam es zum Prozess mit den „unschuldigen Frauen“.

Neustadt . Er hatte auf ein „bisschen Spaß“ gehofft. Und 60 Euro auf der Reeperbahn schienen dem Mann da als durchaus lohnende Investition, zumal ihm in der Gesellschaft gleich zweier professioneller Damen ein doppeltes Vergnügen vorschwebte. In seiner Vorstellung sollten sich wohl vor allem die Frauen ihrer Kleidung entledigen.

Doch tatsächlich wurde dann nur er selber so richtig ausgezogen – und zwar bis auf den letzten Euro. Und statt erquicklichen Amüsements kam auch noch die emotionale Ernüchterung. Denn auch der Spaß hielt sich für den Kunden in so engen Grenzen, dass er für lange Zeit von solchen Abenteuergelüsten kuriert scheint. „Und dass von meinem Konto am Ende auch noch 500 Euro fehlten“, empört sich der Mann, „das geht gar nicht.“

Betrug nennt das die Staatsanwaltschaft, weil die beiden Liebesdamen, mit EC-Karte und PIN-Nummer des Kunden betraut, viel zu viel Geld von dessen Konto abgehoben hätten. Doch im Prozess vor dem Amtsgericht können Katrin T. und Jessica P. (alle Namen geändert) die Aufregung über die Geschehnisse vom Mai vergangenen Jahres nicht so wirklich verstehen. Mit zuckersüßen Lächeln und hocherhobenen Häuptern sitzen die beiden 33 und 27 Jahre alten Frauen auf der Anklagebank. Dass die 27-Jährige einen Pullover mit aufgedruckten weißen Engelsflügeln trägt, wirkt wie ein scheinbar subtiles, aber doch unmissverständliches Signal, beste Absichten und vollkommene Unschuld suggerierend.

Ihre Freundin kleidet diese textile Botschaft in Worte: Schuld an der Misere seien ganz bestimmt nicht sie. Denn wenn den Kunden die Manneskraft verlässt, bedauert Katrin T. achselzuckend, „kann er auch nicht den Service bekommen, für den er bezahlt hat“, rechtfertigt sich die zierliche 33-Jährige mit den hochgesteckten, schwarzen Haaren.

Eine Quittung über die Geldabhebung vom Konto des Kunden weist als „gewünschten Betrag“ das Tageslimit aus, handschriftlich wurde von einer der Damen 500 Euro eingetragen. „Warum eine Quittung“, wundert sich der Amtsrichter. „Die ganze Welt redet über Kreditbetrug auf der Reeperbahn. Warum wackeln Sie nicht kurz mit dem Gast zum Geldautomaten und lassen ihn das selber abheben?“ Manche Männer würden das auch durchaus so machen, aber andere hätten „eben keine Lust, sich auf den Weg zu begeben“, verteidigt sich Katrin T. Sie hätten dem Kunden offeriert, dass er für 500 Euro „viel mehr Möglichkeiten mit zwei Frauen hat“, erzählt sie und listet äußerst freizügig einige Varianten auf. Aber wenn es einem Kunden an Stehvermögen mangele, könnten sie kaum eine „Garantie abgeben“, dass er voll auf seine Kosten kommt.

Von einem befriedigenden Erlebnis kann aus Sicht von Martin R. jedenfalls überhaupt keine Rede sein. Er kenne die beiden Damen „kurzfristig“, formuliert der blonde 32-Jährige als Zeuge vor Gericht. „Sie sprachen mich an, ich sollte für 60 Euro mit beiden Verkehr haben können“, erinnert sich der Bauhelfer. Er habe seine EC-Karte herausgegeben, weil die Frauen behaupteten, so seine „Kreditwürdigkeit zu prüfen. Dann war ich mit mehr Geld einverstanden, so 260 Euro“, erzählt der Zeuge. Die Abhebung von 500 Euro durch die beiden Frauen entsetzte ihn zutiefst. Er habe ja lediglich das absolute Minimum bekommen, nämlich manuelle Dienstleistungen, „weiter nichts“, bedauert der Mann. „Und warum haben Sie nicht mehr Service eingefordert“, will der Richter wissen. Doch forsches Auftreten liegt dem zurückhaltenden Zeugen ganz offensichtlich nicht.

Genauso wenig, wie er vernünftige Vorsicht mit seinem Geld walten ließ. Er wisse schon, dass man niemals EC- Karte und die Geheimnummer rausgibt, räumt er auf Nachfrage des Richters ein. „Das war ein bisschen hohl“, lautet Martin R.s schonungslose Selbsterkenntnis. Man müsste, überlegt der Zeuge, „ein großes Plakat aufhängen und die Leute warnen. Oder es vielleicht auf Facebook veröffentlichen. Das lesen doch ganz viele!“

Nach Einschätzung von Staatsanwaltschaft und Richter ist die Schuld der beiden Angeklagten nicht so gravierend; ein finanzieller Denkzettel reicht demnach aus. Ob für den Kunden denn Rechtsfrieden einkehren könne, wenn er beispielsweise drei Gutscheine von den Frauen bekomme, schlägt der Richter vor. „Nein, mit denen bin ich durch“, winkt der 32-Jährige ab. „Ich will lieber einen Teil meines Geldes wieder haben. Mit dem Rest sollen sie glücklich werden.“ Am Ende wird das Verfahren eingestellt, 250 Euro zahlen sie als Geldauflage an die Staatskasse, weitere 250 an ihren unzufriedenen Kunden.

Abendblatt-Gerichtsreporterin Bettina Mittelacher schreibt jede Woche über einen außergewöhnlichen Fall