Gesetzliche Grundlage zur Einrichtung sei “nach wie vor völlig unklar“. Zudem kämen alle anderen Bundesländer ohne das Instrument Gefahrengebiet aus.

Hamburg. Nach der Aufhebung der zuvor zum Teil scharf kritisierten Gefahrengebiete zum Schutz der Polizeikommissariate in Altona-Altstadt, St. Pauli und der Sternschanze wollen die Bürgerschaftsfraktionen der Grünen und Linken Gefahrengebiete in der Hansestadt generell abschaffen. Zur Plenarsitzung am kommenden Mittwoch haben sie entsprechende Anträge eingereicht, in denen sie die ersatzlose Streichung des Gefahrengebiets-Paragrafen aus dem Polizeigesetz fordern.

„Schon 2005 habe ich die verdachtsunabhängigen Kontrollen als verfassungswidrig kritisiert“, sagte die Grünen-Innenexpertin Antje Möller. Die vergangenen Wochen hätten gezeigt, dass die Anordnung von Gefahrengebieten unverhältnismäßig erfolgt und ohne hinreichende Begründung möglich sei. „Gefahrengebiete verschärfen Konflikte eher als deeskalierend zu wirken“, sagte die Grünen-Abgeordnete. Zudem kämen alle anderen Bundesländer ohne das Instrument Gefahrengebiet aus. Antje Möller: „Das Hamburger Polizeigesetz bietet auch andere Möglichkeiten, sensible Bereiche zu schützen.“

Auch die Linken-Fraktion fordert, die gesetzlichen Grundlagen für Gefahrengebiete zu streichen. Sie bemängelt, dass nach wie vor Gefahrengebiete in St.Georg und St.Pauli bestehen, die massiv in den Alltag der Bewohner und Besucher eingriffen. „So gab es im Gefahrengebiet St. Georg bis zum 30.Juni 2013 mehr als 45.000 Identitätsfeststellungen und im weiter geltenden Gefahrengebiet St.Pauli rund 13.000 Aufenthaltsverbote“, heißt es bei der Linken. Zudem bestünden nach wie vor „völlig unklare gesetzliche Grundlagen“, die die Polizei zur Einrichtung von Gefahrengebieten ermächtigten.