Präsidenten bekommen weniger Macht. Senat will die Drittmittelforschung künftig offenlegen

Hamburg. Die Dekane hatten sich gegen die starke Stellung des Universitätspräsidenten gewehrt, die Juristische Fakultät sogar Klage angedroht. Der Senat hat deshalb das neue Hochschulgesetz der Hansestadt am Dienstag in einer deutlich entschärften Fassung beschlossen. So wird der Präsident die Hochschule nun doch nicht, wie zunächst im Entwurf der Wissenschaftsbehörde vorgesehen, allein führen. Die Leitung bleibt beim mehrköpfigen Präsidium, erklärte Wissenschaftssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD). Hervorgehoben wird allerdings die Richtlinienkompetenz des Präsidenten, der die „Sorge für die strategische Entwicklung“ der Hochschule trägt. Die Hochschulen hätten zur Alleinstellung des Präsidenten durch fast alle Gremien hinweg einhellige Kritik vorgetragen, sagte Wissenschaftssenatorin Stapelfeldt. „Für mich war klar, dass wir an dieser Stelle im Entwurf Veränderungen vornehmen.“ Auch bei den Fragen, wer über die Neubesetzung frei werdender Stellen an der Hochschule und über den Struktur- und Entwicklungsplan entscheidet, wurden Korrekturen gemacht. „Die Fakultäten erhalten mehr Mitspracherecht, und ihre Stellungnahmen fließen in die Entscheidung mit ein“, so Stapelfeldt.

Gutachter hält den geänderten Gesetzentwurf für verfassungskonform

Dadurch sieht sie den Vorwurf der Juristischen Fakultät vom Tisch, die Gesetzesnovelle sei nicht verfassungskonform. Stapelfeldt beruft sich auf ein Gutachten des Hochschulrechtsexperten Professor Lothar Knopp von der Brandenburgischen Universität Cottbus. Der komme zu dem Ergebnis, der Gesetzentwurf sei im Grundsatz verfassungsgemäß, so Stapelfeldt.

Bei der Drittmittelforschung will der Senat mehr Transparenz schaffen. Die Präsidien der Hochschulen sollen die Öffentlichkeit künftig über mit Drittmitteln finanzierte Forschungsvorhaben, deren Gegenstand, die Höhe der Mittel und die beteiligten Dritten informieren, verlangt das Gesetz. Zur Begründung nannte Stapelfeldt unter anderem die Diskussion über Rüstungsforschung. Die Verantwortung für die Forschung liege bei den Hochschulen. Aufgabe der Politik sei es, für Transparenz zu sorgen. Die Hochschulen könnten so eine Diskussion darüber zu führen, welche Art von Forschung sozial und ethisch vertretbar sei. Begrenzt wird die Informationspflicht allerdings durch den Schutz persönlicher Daten und von Betriebsgeheimnissen.

Durch das Gesetz soll auch die Beschäftigungssituation wissenschaftlicher Mitarbeiter verbessert werden. Nach Protesten bleibt auch die Frauenförderung Schwerpunkt der gleichstellungspolitischen Zielrichtung und wird im Gesetz ausdrücklich erwähnt. Die Hochschulen erhalten bei den Studien- und Prüfungsordnungen größere Freiheiten. Die Grünen kritisierten, die Beteiligung der Hochschulgremien sei immer noch mangelhaft.