Dunkelziffer e.V. hat eine Liste veröffentlicht, was zum Tatbestand des Missbrauchs gehört:
Ein Kind zur eigenen sexuellen Erregung anfassen oder sich berühren lassen
Ein Kind zu zwingen oder zu überreden, sie/ihn nackt zu betrachten oder bei sexuellen Aktivitäten zuzusehen
Kinder für pornografische Zwecke zu benutzen oder ihnen Pornografie zu zeigen
Kinder oder Jugendliche in Chat-Räumen zu belästigen, zu sexuellen Handlungen aufzufordern oder ihnen pornografisches Bildmaterial per Mail zu schicken
Die Intimbereiche eines Kindes zu berühren, das Kind zu sexuellen Praktiken zu zwingen oder es dazu zu überreden