Haftstrafe für falsche Wasserwerker. Angeklagter hatte sich schon oft als Handwerker ausgegeben

Altona. Sein Opfer wählte er mit Bedacht aus: eine alte, eine arglose Frau, die Manolito G. schon kannte, weil er Wochen zuvor versucht hatte, ihr bei einem Haustürgeschäft einen Teppich zu verkaufen. Und er erinnerte sich nur zu gut daran, wie freundlich die 86-Jährige ihn in ihre Wohnung gelassen hatte. Nun nutzte der 42-Jährige skrupellos und gezielt diese Leichtgläubigkeit der alten Dame aus.

Unter dem Vorwand, die Wasserwerke müssten Reparaturen vornehmen, verschaffte er sich mit einem Komplizen Zutritt zu der Wohnung.

Während einer die Seniorin ablenkte, durchwühlte der andere ihre Zimmer und klaute dem Opfer Schmuck und Bargeld. Jetzt sitzt Manolito G. gemeinsam mit dem mitangeklagten Patrick L., 43, vor dem Amtsrichter und sagt, der Diebstahl vom 25. September tue ihm „schrecklich leid“. Es sei ihm an jenem Tag nicht gelungen, Teppiche zu verkaufen. „Deshalb kamen wir aus Geldnot auf diese dumme Tat“, ergänzt der schwarzhaarige Mann mit belegter Stimme und ringt die Hände. Er habe die Frau telefonisch auf einen Besuch der Wasserwerke vorgewarnt, sein Komplize habe dann bei der alten Dame geklingelt.

Während Patrick L. vorgab, die Hähne zu überprüfen, schlüpfte Manolito G. heimlich mit in die Wohnung und stahl die Wertsachen ihres Opfers. Doch schon wenige Minuten, nachdem sie den Schmuck der alten Dame in einem Geschäft versetzt hatten, wurden die Männer festgenommen. Aufmerksamen Polizisten, die den mehrfach unter anderem wegen Trickdiebstählen vorbestraften Manolito G. kannten, hatten die Tat beobachtet.

Dabei ähnelt dieses neue Vergehen ganz deutlich der früheren Masche des 42-Jährigen. Gemeinsam mit Familienmitgliedern hatte er sich als Handwerker, als Berater von Banken oder als Pflegedienstmitarbeiter ausgegeben und so gezielt alte Leute in deren Wohnungen bestohlen. Dabei hatten sie eine Liste, auf der offenbar potenzielle Opfer etwa mit Hinweis auf ihr hohes Alter und Vermerken wie „gut“ bewertet wurden, ob sie leicht zu überrumpeln sind. Auch jetzt fand die Polizei eine ähnliche Liste im Auto von Manolito G. Da gehe es indes nur darum, „ob es ältere Leute sind, die einem eher einen Teppich abkaufen“, winkt der Angeklagte ab. Doch der Amtsrichter glaubt nicht an diese angebliche Harmlosigkeit.

„Das sind in meinen Augen Beurteilungen der Opfer“, stellt der Richter fest und verurteilt die beiden Angeklagten wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall. Gegen den bislang nicht vorbestraften Patrick L. verhängt er eine Bewährungsstrafe von einem Jahr.

Mehrfachtäter Manolito G. bekommt eine Haftstrafe von 22 Monaten ohne Bewährung. Es sei ein „hoch kriminelles Verhalten“ und ein „gut angelegter Plan“ gewesen, den die beiden Männer da realisiert hatten, kritisiert der Richter und fragt Manolito G., wie er es denn empfände, wenn etwa dessen alter Onkel auf so durchtriebene Weise bestohlen würde.

Der Angeklagte hält den Blick gesenkt. „Nicht gut“, antwortet er betreten. Darüber solle er, gibt ihm der Richter auf den Weg, einmal „gründlich nachdenken“.