Der traurige Ablauf der Ereignisse von Yagmurs Geburt bis zu ihrem frühen Tod

9. Oktober 2010: Yagmur Y., genannt Yaya, wird in Bergedorf geboren, offenbar nicht in einem Krankenhaus. Ihr türkischer Name bedeutet Regen. Zuständig ist das dortige Bezirksamt.

Wenige Tage später: Yaya kommt zu einer Pflegemutter nach Rotherbaum. Die leiblichen Eltern sind bei der Geburt Anfang 20 und fühlen sich mit dem Baby überfordert. Sie haben jedoch regelmäßig Kontakt zu ihrer Tochter.

14. September 2011: Yayas leibliche Mutter zieht in eine öffentliche Unterbringung an der Holsteiner Chaussee, wo Obdachlose, Flüchtlinge und Asylbewerber leben. Damit ist der Bezirk Eimsbüttel für den Fall zuständig.

1. November 2012: Die Mutter verlässt die Obdachlosenunterkunft und zieht in eine Wohnung im Bezirk Mitte – dieser ist nun formell für den Fall zuständig, aber das Jugendamt Eimsbüttel bleibt weiter an dem Fall dran, weil es diesen am besten kennt.

Ende 2012: Yayas Eltern haben nach wie vor regelmäßig Kontakt zu ihrer Tochter. Es ist eine Rückführung des Kindes in seine Ursprungsfamilie geplant.

Anfang Januar: Yaya wird seinen leiblichen Eltern zurückgegeben.

Ende Januar 2013: Yaya erleidet schwerste Schädel- und Bauchverletzungen. Vermutlich hat die Pflegemutter das verletzte Kind von den Eltern abgeholt und ins Altonaer Kinderkrankenhaus gebracht. Der Leiter der Hamburger Rechtsmedizin, Klaus Püschel, untersucht das Mädchen auch und erstattet Anzeige. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Kurz darauf: Das Jugendamt Eimsbüttel bringt Yaya im Kinderschutzhaus unter.

1. Juli 2013: Das Jugendamt des Bezirks Mitte wird laut Andy Grote erstmals für die Familie zuständig.

2. August 2013: Yayas Eltern ziehen in eine Wohnung in Mümmelmannsberg. Das Jugendamt des Bezirks Mitte entscheidet, das Kind seinen Eltern zurückzugeben.

7. November 2013: Die Staatsanwaltschaft stellt ihre Ermittlungen ein. Wie sich Yaya im Januar die Verletzungen zugezogen hat, bleibt unklar.

1 8. Dezember 2013: Yaya stirbt nach einem Leberriss an inneren Blutungen in der Wohnung ihrer leiblichen Eltern.