Entscheidung für die Harburger Einrichtung fußt vor allem auf Baurecht. Bürgermeister Scholz begrüßt das Urteil. Das Hospiz in Langenbek kann am 16. Dezember die Arbeit aufnehmen.

Hamburg. Das erst am Mittwoch eröffnete Hospiz im Harburger Stadtteil Langenbek kann wie geplant am 16. Dezember seine Arbeit aufnehmen. Das entschied das Hamburger Verwaltungsgericht nach einer mehrstündigen Verhandlung, die in Teilen auch auf dem Gelände des Hospizes abgehalten wurde.

Ein Anwohnerehepaar hatte im Sommer Klage gegen das Bezirksamt Mitte eingereicht und sich dabei auf baurechtliche Mängel sowie die Größe der Einrichtung bezogen – diese spiegele nicht den tatsächlichen Bedarf eines Wohngebiets wider.

„Mit dem genehmigten Vorhaben seien keine unzumutbaren Beeinträchtigung für die Nachbarn verbunden. Dies gelte insbesondere für die Größe des Gebäudes und für den zu erwartenden Verkehr“, fasste die Justizbehörde das Urteil zusammen. Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) begrüßte das Urteil: „Es ist gut, dass es auch in Harburg ein Hospiz gibt, in dem Bürgerinnen und Bürger die letzten Tage ihres Lebens verbringen können – in einer guten Atmosphäre, im Kreise von Freunden und Verwandten. Ähnlich äußerte sich Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD).

Ruhig und sachlich hatte der Vorsitzende Richter Claus-Eckhard Graf von Schlieffen zuvor durch die Verhandlung geführt – zunächst im funktionalen Gerichtssaal am Lübeckertordamm, dann schließlich am frühen Nachmittag vor Ort, auf dem Gelände des Hospizes im Hamburger Süden. „Was in der Öffentlichkeit vor allem eine Rolle gespielt hat, die Frage der sozialen Erwünschtheit von Hospizen, wird in diesem Prozess nur am Rand eine Rolle spielen“, schickte er unmissverständlich vorweg – die kommenden zwei Stunden sollte es also ums Baurecht gehen. Um die Einhaltung von Mindestabständen zu Nachbargrundstücken, um den Lärm von Entfeuchtungsgeräten, um die Unzumutbarkeit von ruhendem und fließendem Verkehr in einer Spielstraße. Unzumutbar, da ist ein Wort, das der Anwalt der Kläger, Rolf-Dieter Klooß an diesem Vormittag oft bemühte. Genauso oft sah man Harald Krüger zwei Plätze neben ihm den Kopf schütteln. Er ist Chef des Harburger Roten Kreuzes, Träger des neuen Hospizes. Wenn die Klage der Anwohner durchgekommen wäre, hätte es das Aus für eine Einrichtung bedeutet, in die das DRK bereits rund drei Millionen Euro investiert hat – sowohl Spenden als auch eigenes Geld.

Zwölf Menschen können nun künftig am Blättnerring ihre letzte Lebensphase verbringen. „Wissen Sie, ein Hospiz ist kein Krankenhaus“, erklärte Krüger dem Richter, nachdem der Anwalt der Kläger vorgerechnet hatte, dass von nun an tagtäglich der Lebensmittel-Lkw und der Wäscheservice beim Hospiz vorfahren würden. Krüger hielt da kurz inne und sagte: „Nein, so wird es nicht kommen. Wir wechseln doch nicht jeden Tag die Bettwäsche. Die meisten Gäste werden in ihrer eigenen schlafen, weil sie bis zu ihrem Tod daran hängen. Und Frühstück und Abendbrot werden wir im benachbarten Supermarkt einkaufen.“

Schließlich gibt es noch einen letzten, ungeklärten Punkt: die Frage, ob das Hospiz das Grundstück der Kläger baulich erdrückt – wovon sich die Richter gern selbst ein Bild machen möchten. Als die Verhandlung direkt auf der Grundstücksgrenze fortgesetzt wird, stößt auch der Kläger hinzu. Es geht um die kleine Anhöhe, auf der alle stehen, und dass er bei Starkregen eine Flutung seines Grundstücks befürchte. Der Architekt widerspricht. Der Kläger schüttelt den Kopf, „das ist doch alles dummes Zeug, was hier geredet wird“, murmelt er vor sich hin. Es geht ihm auch um den Lärm der Entfeuchtungsgeräte, der aus den Kellerfenstern kommt, die Richter lauschten dem Geräusch ein paar Minuten, um sich ein Bild zu machen. „Ein Rauschen mittlerer Lautstärke“, notierte Richter Graf von Schlieffen ins Aufnahmegerät. „Bei diesen Geräten sind auch Schalldämpfer möglich“, sagt der Architekt . „Könnte das ein Punkt für eine Einigung sein?“, fragt der Vorsitzende Richter, aber der Anwalt der Kläger schüttelt den Kopf, er will sich mit seinen Mandanten besprechen. „Und wenn wir 10 Minuten unterbrechen? 20?“ Es ist nichts zu machen, „es geht uns ja ums Gesamte“, sagt der Anwalt.

Richter Graf von Schlieffen lächelt milde. Um 13 Uhr 25, knapp dreieinhalb Stunden nach Eröffnung der Verhandlung, ist sie wieder geschlossen.