Der Hochschulpräsident bekommt in der Novelle von Dorothee Stapelfeldt nun doch keine so starke Stellung

Hamburg. Die Kritik an den Universitäten und Hochschulen war weitgehend einhellig, jetzt zieht Wissenschaftssenatorin Dorothee Stapelfeldt die Konsequenzen: Die SPD-Politikerin nimmt wichtige Teile ihres neuen Hochschulgesetzes zurück und ändert sie ab. So soll der Präsident die Hochschule nun doch nicht, wie zunächst im Entwurf der Wissenschaftsbehörde vorgesehen, allein führen. Die Leitung bleibt beim Präsidium mit seinen Vizepräsidenten, das die Hochschule kollegial führt. „Die Hochschulen sind überzeugt von ihrer kollegialen Leitung, diesen Wunsch nehmen wir auf“, sagte Dorothee Stapelfeldt am Donnerstag. Allerdings will sie die Richtlinienkompetenz des Präsidenten stärken; wie genau, ist noch nicht festgelegt.

Vom Tisch ist auch die geschlechtsneutrale Regelung bei der Gleichstellung, die dazu geführt hätte, dass künftig unter Umständen auch Männer bei Einstellungen und Beförderungen hätten bevorzugt werden müssen. Kritiker hatten dies als Männerquote gewertet und Einwände erhoben, weil der Anteil der Frauen an der Hamburger Professorenschaft insgesamt erst bei 24,2 Prozent liegt. Wegen dieser faktischen Unterrepräsentanz der Frauen will Stapelfeldt nun auch im Gesetz klarstellen, dass die Frauenförderung unvermindert fortzuführen ist. „In der Sache hätte sich durch unsere Novelle gar nichts geändert. Trotzdem hat die neue Begrifflichkeit zu Missverständnissen und Kritik geführt“, sagt sie.

Stapelfeldt hatte nach der Veröffentlichung ihres Entwurfs für das neue Hochschulgesetz im Juni ein breites Beteiligungsverfahren angestoßen. So gingen in ihrer Behörde 55 Stellungnahmen ein, 48 von ihnen aus den Hochschulen. Zusätzlich gab es eine moderierte Online-Diskussion und eine Fachtagung mit Vertretern aller Hochschulen.

„Ein offener, transparenter und im Dialog gestalteter Beteiligungsprozess war mir wichtig“, sagte die Senatorin. Und der hat nun Folgen: „Wir haben zugehört, haben die Kritikpunkte und Anregungen verstanden und werden die entsprechenden Veränderungen vornehmen“, so Stapelfeldt.

Einen entscheidenden Kritikpunkt, die Frage nämlich, ob die Hochschulnovelle überhaupt verfassungskonform ist, soll allerdings ein externer Gutachter klären. Der von der Wissenschaftsbehörde mit dieser Prüfung beauftragte Juraprofessor Lothar Knopp von der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU) wird seine Ergebnisse Anfang Dezember vorlegen. In einer gemeinsamen Stellungnahme hatten die Professoren der Juristischen Fakultät an der Universität Hamburg dargelegt, dass sie den Gesetzentwurf für grundgesetzwidrig halten. Er werde, wenn er denn in Kraft trete, vor dem Verfassungsgericht scheitern, prognostizierten die Juristen, die sich vor allem an der Konzentration sämtlicher wichtiger Befugnisse beim Präsidenten stießen. Brisanterweise war bereits das jetzige Hamburgische Hochschulgesetz von den Verfassungsrichtern gekippt worden – auf eine Klage aus der Juristischen Fakultät der Universität hin.

„Selbstverständlich haben wir einen Entwurf vorgelegt, bei dem wir davon ausgehen, dass er verfassungskonform ist“, sagte Stapelfeldt. „Trotzdem nehmen wir die vorgetragenen Kritikpunkte ernst und prüfen sie. Bisher haben wir in unserer internen Prüfung aber keine Anhaltspunkte dafür, dass die Kritik berechtigt ist und wir nachbessern müssen.“ Jetzt hat der Experte Knopp das Wort. Er soll auch einen anderen zentralen Streitpunkt entscheiden: die Frage, wer über die frei werdenden Stellen an den Hochschulen entscheidet. Der Entwurf sieht vor, dass diese Aufgabe weitestgehend beim Präsidenten liegt. Das hat zu Kritik geführt – auch im Hinblick auf den anstehenden Stellenabbau.

Zu den Änderungen, die Stapelfeldt nun vornimmt, gehört auch, dass die Hochschulen bei den Studien- und Prüfungsordnungen größere Freiheiten erhalten. Zudem fließen Maßnahmen, die die Beschäftigungssituation wissenschaftlicher Mitarbeiter verbessern sollen und derzeit von einer Arbeitsgruppe für einen „Code of Conduct“ entwickelt werden, schon jetzt in das Gesetz ein und werden verbindlich. Dazu gehört, dass das Arbeitsverhältnis von Promovierenden auf drei Jahre befristet wird und sie nicht mehr „regelhaft“, sondern „mindestens“ eine halbe Stelle bekommen. Die Zeit, die sie für ihre eigene Forschungstätigkeit haben, soll künftig „stets ein Drittel“ betragen. Die Stellen von Habilitanden sollen nach drei Jahren zwingend verlängert werden, wenn ihre Arbeit auf gutem Weg ist.

Stapelfeldt selbst sieht keine Niederlage darin, dass sie ihren Entwurf nachbessern muss. „Ich weiß von keinem Hochschulgesetz, das aus einem Beteiligungsverfahren genauso herausgekommen ist, wie es hineingegangen ist. Überzeugende Argumente greifen wir auf. Es ist nicht mein politischer Stil, einen Gesetzentwurf um jeden Preis unverändert durchzusetzen.“