Das umstrittene Gebäude darf nach dem neuen Bebauungsplan nicht mehr abgerissen oder umgebaut werden. Der Eigentümer will jetzt gegen den Bebauungsplan klagen, der in Kürze gültig wird.
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Das umstrittene Gebäude darf nach dem neuen Bebauungsplan nicht mehr abgerissen oder umgebaut werden. Der Eigentümer will jetzt gegen den Bebauungsplan klagen, der in Kürze gültig wird.
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