Ab September gilt in allen Stadtteilen: Höchstens 15 Prozent Erhöhung in drei Jahren. Mit der neuen Verordnung setzt sich der SPD-Senat über die Kritik der Wohnungswirtschaft hinweg.

Hamburg. Mehr Schutz für die Mieter: Ab September begrenzt Hamburg den Anstieg der Mieten in allen Stadtteilen. Dann können Vermieter die Bestandsmieten binnen drei Jahren nur noch um 15 Prozent erhöhen - bislang waren 20 Prozent erlaubt. Das geht aus einem Entwurf einer Senatsdrucksache hervor, die dem Abendblatt vorliegt. Damit setzt Hamburg ein Gesetz um, das der Bundestag im Dezember verabschiedet hat. Darin wurde den Bundesländern das Recht eingeräumt, selbst zu bestimmen, ob und in welchen Gebieten die sogenannte Kappungsgrenze auf 15 Prozent gesenkt wird.

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hatte darauf gedrängt, die Mietpreis-Bremse möglichst schnell einzuführen. Nach Abendblatt-Informationen will der Senat die Drucksache, die von der Baubehörde erarbeitet wurde, noch im Juni beschließen. Die Besonderheit: Die neue Verordnung wird für ganz Hamburg gelten. Das Bundesgesetz sieht vor, dass die Länder die Kappungsgrenze in den Gebieten senken können, in denen die "ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist". Der Senat hat eine solche "Gefährdungslage" nun für ganz Hamburg festgestellt. Zwar heißt es, dass das Verhältnis von Angebot und Nachfrage nach Mietwohnungen nicht in allen Stadtteilen gleich sei. Kein Gebiet sei aber "so entspannt, dass dort die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen nicht besonders gefährdet wäre".

Ein Indiz für die angespannte Marktlage ist die Leerstandsquote von 0,7 Prozent. Damit weist Hamburg nach München den geringsten Wert auf. Zum Vergleich: In den westlichen Bundesländern beträgt die Durchschnittsquote 2,7 Prozent. Selbst in Berlin (2,3 Prozent) und Bremen (3,3 Prozent) stehen deutlich mehr Wohnungen leer. Das Absenken der Kappungsgrenze von 20 auf 15 Prozent ist laut Baubehörde für rund 60 Prozent aller Mieterhöhungen relevant. Es sei davon auszugehen, dass vor allem Mieter in guten Wohnlagen, von besser ausgestatteten Wohnungen und von innerstädtischen Altbauten sowie von bestehenden Sozialwohnungen profitieren werden. Dies gelte besonders für jene Mietverhältnisse, bei denen es regelmäßig nach Erscheinen des Mietenspiegels eine Erhöhung gab.

Mit der neuen Verordnung setzt sich der SPD-Senat über die Kritik der Wohnungswirtschaft hinweg. Diese war 2011 dem "Bündnis für das Wohnen" beigetreten, um das Senatsziel von 6000 Neubauwohnungen im Jahr zu erreichen. Heinrich Stüven, Vorsitzender des Grundeigentümer-Verbandes Hamburg, bezeichnete die Pläne zur Absenkung der Kappungsgrenze schon im Winter als "Affront". Vermieter, die bisher eine moderate Mietenpolitik betrieben hätten, würden bestraft. Zudem werde der Wohnungsbau behindert. Die SPD beharrte jedoch auf einer strikten Mietpreis-Bremse. Der Bauexperte der Fraktion, Dirk Kienscherf, sagte: "Wir spielen kein Wünsch-dir-was-Spiel mit der Wohnungswirtschaft."

Allerdings wird in der Drucksache auch auf Risiken hingewiesen. So heißt es darin, dass die Investitionsbereitschaft geschwächt werden könnte. Es bestehe auch die Gefahr für das künftige Engagement im sozialen Wohnungsbau. Auch für bestehende Mietverhältnisse könne es zu Nachteilen kommen: Vermieter könnten nun häufiger als sonst die Miete erhöhen, also das rechtlich Mögliche ausschöpfen. Auch ein Anstieg von sogenannten Index- und Staffelmieten sei erwartbar.

Trotz all dieser Gefahren sollte "aus Gründen eines umfassenden Mieterschutzes" die Verordnung in Kraft treten, heißt es in dem Entwurf.