Das Schanzenviertel soll zum Gefahrengebiet erklärt worden sein. Die Polizei kann so verdachtsunabhängig Personen kontrollieren. Maßnahme sei Bestandteil der „Rückeroberung des öffentlichen Raums“.
Hamburger Innenbehörde
Das Schanzenviertel soll zum Gefahrengebiet erklärt worden sein. Die Polizei kann so verdachtsunabhängig Personen kontrollieren. Maßnahme sei Bestandteil der „Rückeroberung des öffentlichen Raums“.
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