Das gab es in Hamburg noch nie: Nach Uferschäden wegen hoher Wellen dürfen auch die Hadag-Fähren nur noch zehn Knoten fahren. Welche Auswirkungen wird das haben?

Hamburg. Im Hamburger Hafen gibt es erstmals in der Geschichte ein Tempolimit für Schiffe. Für die gesamte gewerbliche Schifffahrt gilt ab sofort eine Geschwindigkeitsbegrenzung von zehn Knoten, das sind umgerechnet 19 Kilometer pro Stunde. Diese Regelung sei mit den Hafenlotsen und den Bundesbehörden abgestimmt worden, sagte der stellvertretende Hafenkapitän Andreas Brummermann am Dienstag.

Betroffen sind Frachtschiffe, Tanker, Schlepper, Barkassen und vor allem Hafenfähren. Diese fuhren bislang in der Regel nämlich etwas schneller und müssen jetzt drosseln. Fahrgäste sollten wiederum etwas mehr Zeit für den Transfer einplanen. "Wir haben die Hadag über die Geschwindigkeitsbegrenzung informiert, und sie gebeten zu überprüfen, welchen Einfluss das auf ihre Fahrpläne hat", sagte Brummermann.

Darüber hält sich die Reederei noch bedeckt: "Wir sind erst heute Morgen über die Regelung informiert worden und können noch gar nicht sagen, welche Auswirkungen sich für uns ergeben", sagte die Geschäftsführerin der Hadag Seetouristik und Fährdienst AG, Gabriele Müller-Remer. Es sei richtig, dass die Fähren in ihrer Höchstgeschwindigkeit mit 11,5 Knoten über dem Grund unterwegs seien. "Da wir aber im Schnitt alle 1600 Meter einen Anleger haben, wird diese Höchstgeschwindigkeit immer nur kurz erreicht und gegen die Strömung eigentlich gar nicht", sagte Müller-Remer.

Sollte sich das Tempolimit gravierend auswirken, sodass Anschlüsse an Busse oder Bahnen nicht mehr passen, werde erwogen eine Ausnahmegenehmigung von dem Tempolimit für die 22 Hafenfähren zu beantragen, so Müller-Remer.

Beim Hafenkapitän beißt die Hadag-Chefin mit diesem Wunsch allerdings auf Granit: "Im Hafenrecht sind tatsächlich Ausnahmeregelungen für begründete Fälle vorgesehen." Beispielsweise hätten die Versetzboote für die Lotsen einen sehr engen Zeitplan einzuhalten, so Brummermann. "Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass wir den Hafenfähren eine Ausnahmegenehmigung erteilen, nur um nachträglich deren Fahrplan zu legalisieren." Damit zeichnet sich schon ein erster Konflikt über die neue Tempoobergrenze ab.

So etwas gab es bisher auch nicht. Stattdessen galt die Regel: Alle Schiffe müssen im Hafen mit "sicherer Geschwindigkeit" fahren, die den übrigen Verkehr und die Menschen nicht gefährdet. Das Tempo richtete sich dabei nach Schiffsgröße, Witterung und Beladungszustand. In der Vergangenheit hätten aber immer mehr Schiffsführer diese Regelung für sich zu weit ausgelegt, sagte Brummermann. In der Folge sei es zu hohen Wellen gekommen, die wiederum Schäden an Uferböschungen und Kaimauern verursachten. Vereinzelt gab es auch Überflutungen an Elbstränden. Deshalb habe die Schifffahrtsverwaltung des Bundes vor einigen Jahren bereits eine Richtgeschwindigkeit von durchschnittlich 13 Knoten festgelegt. Im Mündungsgebiet, wo die Elbe sehr breit ist, liegt diese bei 15 Knoten, aber sie reduziert sich, je weiter das Schiff die Elbe hinaufkommt bis auf zwölf Knoten kurz vor dem Hafen. "Diese Richtgeschwindigkeit hat sich als praktikabel herausgestellt. Für den Hafen selbst, wo es besonders eng und der Verkehr am dichtesten ist, wurde ein Tempolimit von zehn Knoten beschlossen", sagte Brummermann. Dieses sei bereits im amtlichen Anzeiger veröffentlicht und damit gültig, so der Vizechef des Hafens.

Geschwindigkeitskontrollen wird es vorerst aber nicht geben. Die Hafenverwaltung setzt darauf, dass sich die neue Geschwindigkeitsgrenze bei den Schiffsführern durchsetzt. Doch mit der Modernisierung der Nautischen Zentrale werde im kommenden Jahr die Technik erweitert. "Dann werden wir auch ein Programm einführen, das die Schiffsgeschwindigkeiten über Grund verfolgt." Dazu wird die Satellitennavigation genutzt, welche den Kurs der Schiffe überwacht. Wer sich nicht ans Tempolimit hält, wird zur Rede gestellt. Und im Wiederholungsfall sollen dann auch Bußgelder verhängt werden. In welcher Höhe diese ausfallen, ist noch unklar. Brummermann: "Damit haben wir uns noch nicht befasst."

Freizeitkapitäne betrifft die neue Regel nicht: Sportboote wie Segelyachten und Motorboote haben ihre eigene Geschwindigkeitsbegrenzung von 12 Knoten (22 Kilometer pro Stunde), die auf der Elbe auch weiterhin gilt.