Bei den Ermittlungen geht es um Paragraf 5 des Energiewirtschaftsgesetzes. Demnach müssen sich Firmen seit 2005 bei der Netzagentur anmelden, wenn sie Haushalte mit Energie beliefern.

Hamburg/Bonn. Der Hamburger Energiedienstleister Care-Energy hat Ärger mit der Behörde. Die Bundesnetzagentur hat ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen das im Freihafen beheimatete Unternehmen eingeleitet. Das sagte Behördensprecherin Renate Hichert dem Abendblatt und bestätigte damit einen "Handelsblatt"-Bericht.

Dabei geht es um Paragraf 5 des Energiewirtschaftsgesetzes. Demnach müssen sich Firmen seit 2005 bei der Netzagentur anmelden, wenn sie Haushalte mit Energie beliefern. Diese Meldung sei aber nicht erfolgt, weil sich das Unternehmen nicht als Lieferant, sondern als Dienstleister betrachte, sagte Behördensprecherin Hichert: "Es besteht der Verdacht, dass Care-Energy durch eine innovative Rechtsauslegung versucht, die Anzeigepflicht nach Paragraf 5 zu umgehen." Daraufhin kann die Behörde nach einer Prüfung ein Bußgeld verhängen.

Laut "Handelsblatt" sieht sich das Unternehmen in einer Sonderrolle, weil das Unternehmen seine 250.000 Kunden nicht nur mit Energie versorge, sondern auch berate und dadurch den Verbrauch senke. Deshalb müsse Care-Energy auch nicht die üblichen Auflagen erfüllen wie zum Beispiel bei der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), mit dem die Verbraucher ihren Teil zur Förderung von Wind- und Solarenergie beitragen sollen. Care-Energy kalkuliert hier nicht mit den üblichen 5,28 Cent pro Kilowattstunde, sondern nur mit zwei Cent. Für die Behörde ergibt sich daraus der Verdacht, dass die Firma versuche, sich "der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage zu entziehen", sagte Hichert. Dem Bericht nach käme so eine hohe Millionensumme zusammen, die der Anbieter pro Monat spart.

Care-Energy wollte sich am Dienstag auf Abendblatt-Anfrage nicht konkret zu den Vorwürfen äußern, kündigte aber "juristische Schritte" an, die sich "gegen Personen und Institutionen" richten sollen.